Die Berliner Polizei durchsuchte am Dienstagmorgen die Wohnung einer Nutzerin des Kurznachrichtendienstes X (ehemals Twitter). Grund war ein Tweet, der nach Ansicht der Staatsanwaltschaft den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen könnte. Laut der Polizeistatistik ist die Zahl der Ermittlungsverfahren wegen umstrittener Social-Media-Äußerungen seit dem Hamas-Angriff um fast 40 Prozent gestiegen.
Die Durchsuchung erfolgte auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Berlin. Beamte beschlagnahmten elektronische Geräte der Verdächtigen zur weiteren Auswertung. Der umstrittene Tweet soll sich auf den Nahostkonflikt bezogen haben. «Wir nehmen Äußerungen, die zu Hass und Gewalt aufstacheln könnten, sehr ernst», erklärte Oberstaatsanwalt Martin Steltner. Die Berliner Staatsanwaltschaft hat seit Oktober eine eigene Arbeitsgruppe für solche Fälle eingerichtet.
Bei meinem Besuch im betroffenen Wohnviertel zeigten sich Nachbarn überrascht. «Dass so ein kleiner Tweet solche Konsequenzen haben kann, hat mich schockiert», meinte eine Anwohnerin. Rechtssicherheit im Netz bleibt ein kompliziertes Thema. Expert:innen der Berliner Digital-Initiative betonen jedoch: Die Meinungsfreiheit endet dort, wo die Rechte anderer verletzt werden.
Die Berliner Debatte über Grenzen der Meinungsfreiheit hat durch diesen Fall neue Nahrung erhalten. Ein Gerichtsverfahren steht noch aus. Wir werden in den kommenden Wochen erleben, wo Justizbehörden die Grenze zwischen legitimer Meinungsäußerung und strafbarer Hetze ziehen. Unsere Stadt ringt weiter um einen angemessenen Umgang mit digitaler Kommunikation.