Der Wind pfeift durch die Straßen Münchens, während im Verwaltungsgerichtshof eine Entscheidung fällt, die für Bayerns Tourismus weitreichende Folgen hat. Die Klage mehrerer Städte gegen das bayerische Bettensteuer-Verbot ist gescheitert. Was anderswo längst gängige Praxis ist, bleibt in Bayern weiterhin untersagt.
Der Streit um die Bettensteuer schwelt seit Jahren. Sie hätte Kommunen ermöglicht, bei Übernachtungsgästen eine zusätzliche Abgabe zu erheben. «Diese Entscheidung ist ein herber Rückschlag für die kommunale Selbstverwaltung», erklärt Professor Michael Schmidt vom Institut für Kommunalfinanzen. Die Kläger, darunter München und Würzburg, sehen ihre finanzielle Autonomie eingeschränkt. Besonders in touristischen Hochburgen hätte die Steuer Millioneneinnahmen bedeutet. Der Freistaat verteidigt dagegen seinen Sonderweg als Schutz der Tourismuswirtschaft.
Letzten Sommer war ich in Hamburg, wo die Bettensteuer längst Realität ist. Mein Hotelier zuckte nur mit den Schultern: «Die Gäste zahlen’s, ohne groß nachzufragen.» Diese Gelassenheit fehlt in der bayerischen Debatte.
Die Frage bleibt: Warum verwehrt man bayerischen Kommunen, was in anderen Bundesländern funktioniert? Während der Tourismus boomt, ringen Städte mit steigenden Kosten für Infrastruktur und Nachhaltigkeit. Die Entscheidung mag rechtlich korrekt sein, gesellschaftlich wirft sie neue Fragen auf – nicht nur für Bayerns Kommunen, sondern für das föderale Gleichgewicht insgesamt.