Gestern fiel mir die Nachricht aus Thüringen sofort ins Auge: 26 AfD-Mitgliedern droht der Entzug ihrer Waffenerlaubnisse. In unserer kleinen Redaktion sorgte das für lebhafte Diskussionen. «Eine notwendige Konsequenz», meinte mein Kollege Martin, während andere von «politischem Aktionismus» sprachen.
Die Thüringer Landesregierung hat ein klares Signal gesetzt. Der Verfassungsschutz stuft den dortigen AfD-Landesverband als gesichert rechtsextremistisch ein. Diese Bewertung hat nun konkrete Folgen. Waffenbehörden prüfen die persönliche Eignung von Parteimitgliedern für den Waffenbesitz. «Wer extremistische Bestrebungen verfolgt, kann nach dem Waffengesetz als unzuverlässig gelten», erklärte Innenminister Georg Maier (SPD). Bei meinen Recherchen stieß ich auf verschiedene Reaktionen. Ein betroffener Jäger, der anonym bleiben wollte, sprach von «Generalverdacht» gegen AfD-Mitglieder. Andererseits traf ich letzte Woche Vertreter demokratischer Initiativen, die die Maßnahme begrüßten. Als ich vor zwei Jahren eine Reportage über Waffenrecht recherchierte, wurde mir bewusst, wie sensibel dieses Thema ist. Die Balance zwischen Freiheitsrechten und Sicherheitsinteressen bleibt eine ständige Herausforderung.
Was in Thüringen geschieht, könnte Signalwirkung haben. Ähnliche Schritte wären auch in Sachsen und Sachsen-Anhalt denkbar, wo die AfD ebenfalls als extremistischer Verdachtsfall gilt. Die Frage bleibt: Wie definieren wir die Grenzen zwischen politischer Haltung und tatsächlicher Gefährdung? Diese Debatte begleitet uns wohl noch lange. Und sie betrifft uns alle.