Es sind die stillen Dramen hinter verschlossenen Türen, die oft im Verborgenen bleiben. Der Fall aus Aachen lässt aufhorchen: Ein 37-jähriger Mann wurde zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Er hatte seine Ehefrau über Monate hinweg vergewaltigt und misshandelt. Die Richter fanden deutliche Worte für das, was lange als «Tabuthema» galt.
Die Staatsanwältin Julia Rösing betonte während des Prozesses: «Sexuelle Selbstbestimmung gilt auch in der Ehe – ohne Wenn und Aber.» Eine Botschaft, die erst seit 1997 gesetzlich verankert ist. Bis dahin galt Vergewaltigung in der Ehe nicht als Straftat. Als Journalistin habe ich Gespräche mit Betroffenen geführt, die jahrelang schwiegen. Aus Scham, aus Angst, aus Unwissen über ihre Rechte. Viele glauben noch immer, in einer Ehe sei man zu sexueller Verfügbarkeit verpflichtet.
Der Prozess in Aachen offenbarte erschütternde Details über systematische Kontrolle und Gewalt. Doch er zeigt auch, dass Justiz und Gesellschaft heute klarer Position beziehen. Solche Urteile senden Signale an andere Betroffene: Ihre Stimme zählt. Ihr Leid wird gesehen.
Was hinter Wohnzimmerwänden geschieht, ist längst keine Privatangelegenheit mehr. Es geht um Grundrechte, die für alle gelten – ob verheiratet oder nicht. Der Fall erinnert uns daran, dass der Kampf gegen häusliche Gewalt jeden Tag neu geführt werden muss. Mit Aufklärung, mit Mut und mit klaren rechtlichen Grenzen.