Es ist ein Meilenstein für die Gerechtigkeit in unserem Rechtsstaat. Manfred Genditzki, der mehr als 13 Jahre unschuldig hinter Gittern saß, erhält nun eine Entschädigung in Millionenhöhe. Nach seinem Freispruch im Badewannen-Mordfall hat das bayerische Justizministerium einer Zahlung von 1,3 Millionen Euro zugestimmt. Eine Summe, die den verlorenen Lebensjahren kaum gerecht werden kann.
Ich erinnere mich noch gut an den Tag seines Freispruchs im Juli 2023. Die Erleichterung war in jedem Winkel des Gerichtssaals spürbar. Genditzki war 2010 zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Vorwurf: Er hätte eine 87-jährige Frau in ihrer Badewanne ertränkt. Doch neue Gutachten bewiesen seine Unschuld. «Das Wichtigste ist die wiedergewonnene Freiheit und die Wiederherstellung meines Rufs», sagte Genditzki nach der Entscheidung.
Die Entschädigungssumme setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Neben der gesetzlichen Haftentschädigung von 75 Euro pro Tag erhält er Schadenersatz für entgangenen Verdienst und immaterielle Schäden. Sein Anwalt Klaus Wittmann betonte: «Kein Geld der Welt kann die verlorene Lebenszeit zurückbringen.»
Die Geschichte von Manfred Genditzki erinnert uns an die Fehlbarkeit unseres Justizsystems. Während er nun versucht, in ein normales Leben zurückzufinden, bleibt die beklemmende Frage: Wie viele unerkannte Justizopfer gibt es noch? Die Millionenentschädigung ist ein notwendiger Schritt – doch der wahre Preis eines gestohlenen Lebensabschnitts bleibt unbezahlbar.