Ein jüdischer Student wollte die Freie Universität zu mehr Schutz zwingen. Das Verwaltungsgericht hat seine Klage abgelehnt. Der Fall zeigt die Herausforderungen im Umgang mit Antisemitismus an Berlins Hochschulen.
Der 32-jährige Lahav Shapira studiert an der Freien Universität Berlin. Im Februar 2024 wurde er von einem Kommilitonen angegriffen und verletzt. Die Begegnung war zufällig, mitten in Berlin-Mitte. Für Shapira war klar: Die Universität tut nicht genug gegen Antisemitismus. Er zog vor Gericht.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat seine Klage nun abgewiesen. Die Begründung ist formal: Das Hochschulgesetz verpflichtet die Universität zwar, Diskriminierung zu bekämpfen. Dieser Auftrag gibt dem Einzelnen aber kein Klagerecht, urteilten die Richter. Das bedeutet: Shapira kann auf diesem Weg keinen besseren Schutz einklagen.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ließen die Richter Berufung zu. Der Fall kann also vor das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Angreifer bereits verurteilt
Parallel läuft ein weiteres Verfahren. Das Landgericht Berlin beschäftigt sich mit dem Angreifer. Der inzwischen 25-Jährige war bereits zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sprach von einem «antisemitischen Gewaltexzess». Die Verurteilung erfolgte wegen gefährlicher Körperverletzung.
Der Angreifer legte Berufung ein. Er will das Urteil nicht akzeptieren. Die zweite Instanz muss nun neu verhandeln. Der Ausgang ist offen.
Spannungen an Berliner Hochschulen
Der Gaza-Krieg führt regelmäßig zu Protesten an Berliner Universitäten. Seit dem Angriff der Hamas auf Israel im Oktober 2023 haben sich die Spannungen verschärft. Jüdische Studierende berichten von Anfeindungen. Manche fühlen sich auf dem Campus nicht mehr sicher.
Die Universitäten stehen vor einem Dilemma. Einerseits müssen sie Meinungsfreiheit garantieren. Andererseits sind sie zum Schutz ihrer Studierenden verpflichtet. Wo verläuft die Grenze zwischen legitimer Kritik und Antisemitismus? Diese Frage beschäftigt Hochschulleitungen deutschlandweit.
An der Freien Universität gab es mehrere Vorfälle. Im Mai 2024 besetzten propalästinensische Aktivisten den Campus. Die Polizei räumte das Protestcamp. Die Diskussionen wurden emotional geführt, auf allen Seiten.
Was Studierende erleben
Jüdische Studierende berichten von einem veränderten Klima. Manche vermeiden es, ihre Herkunft offenzulegen. Andere berichten von Ausgrenzung in Seminaren. Wenn der Nahostkonflikt zur Sprache kommt, schweigen viele lieber.
Lahav Shapira wollte mit seiner Klage ein Zeichen setzen. Er forderte konkrete Maßnahmen von der Universität. Dazu gehörten Anti-Diskriminierungsschulungen für Dozenten und klare Verhaltensregeln. Auch ein zentraler Ansprechpartner für Betroffene sollte eingerichtet werden.
Die Freie Universität verweist auf bestehende Strukturen. Es gibt eine Antidiskriminierungsstelle. Zudem wurden Arbeitsgruppen eingerichtet. Die Hochschulleitung betont ihr Engagement gegen jede Form von Diskriminierung. Konkrete Zahlen zu Vorfällen werden nicht genannt.
Rechtliche Hürden
Das Urteil offenbart eine Lücke im Hochschulrecht. Zwar sind Universitäten zum Schutz verpflichtet. Einzelne Studierende können diese Pflicht aber nicht einklagen. Das Verwaltungsgericht bestätigte diese Rechtslage.
Juristisch ist die Situation komplex. Die Wissenschaftsfreiheit ist im Grundgesetz verankert. Sie schützt auch unbequeme Meinungen. Gleichzeitig garantiert das Grundgesetz die Menschenwürde. Diese ist unantastbar. Wo die eine Freiheit endet und die andere beginnt, muss im Einzelfall entschieden werden.
Experten fordern klarere Regelungen. Der Deutsche Hochschulverband diskutiert neue Leitlinien. Auch die Kultusministerkonferenz befasst sich mit dem Thema. Konkrete Ergebnisse gibt es bisher nicht.
Reaktionen auf das Urteil
Jüdische Organisationen zeigten sich enttäuscht. Der Zentralrat der Juden in Deutschland äußerte Verständnis für Shapiras Anliegen. Man erwarte von Hochschulen ein entschiedenes Vorgehen gegen Antisemitismus, so ein Sprecher. Das Urteil dürfe nicht als Freifahrtschein missverstanden werden.
Studentische Organisationen reagierten unterschiedlich. Einige unterstützen Shapira. Andere warnen vor einer Einschränkung der Meinungsfreiheit. Die Diskussion ist polarisiert. Differenzierte Positionen haben es schwer.
Die Freie Universität äußerte sich zurückhaltend. Man nehme die Sorgen jüdischer Studierender ernst, hieß es in einer Stellungnahme. Gleichzeitig verwies die Hochschule auf ihr bestehendes Engagement. Konkrete neue Maßnahmen wurden nicht angekündigt.
Ausblick: Was nun?
Shapira kann in Berufung gehen. Seine Anwälte prüfen diesen Schritt. Das Oberverwaltungsgericht könnte eine andere Einschätzung vertreten. Auch eine grundsätzliche Klärung durch das Bundesverwaltungsgericht ist möglich. Der Rechtsweg kann Jahre dauern.
Unabhängig vom juristischen Ausgang bleibt die Frage: Wie gehen Hochschulen mit Antisemitismus um? Der Fall Shapira hat die Debatte verschärft. Viele Studierende erwarten konkrete Antworten. Symbolische Gesten reichen nicht mehr aus.
Andere Universitäten beobachten das Verfahren genau. Einige haben bereits reagiert. Die Humboldt-Universität richtete eine Meldestelle ein. Die Technische Universität bietet Schulungen an. Ob diese Maßnahmen ausreichen, wird sich zeigen.
Das Thema wird die Hochschulen weiter beschäftigen. Der Nahostkonflikt endet nicht mit diesem Urteil. Die Spannungen an den Universitäten werden bleiben. Die Frage ist: Wie schaffen Hochschulen einen Raum für kontroverse Debatten, ohne dass sich Studierende bedroht fühlen?
Für Lahav Shapira geht der Kampf weiter. Er will nicht aufgeben. Seine Botschaft ist klar: Jüdische Studierende haben ein Recht auf Sicherheit. Dieses Recht muss durchsetzbar sein. Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist für ihn nur eine Etappe, nicht das Ende.