Als Maximilian A. an diesem Julimorgen vor seinem Küchenfenster steht, begreift er schnell, was geschieht. Draußen auf dem Gerüst arbeitet sich ein Bauarbeiter mit einem Abbruchhammer durch den Beton seines Balkons. Der Lärm ist ohrenbetäubend, der Staub dringt in die Wohnung. Für den 44-Jährigen ist das kein bloßer Sanierungsbeginn. Es ist die nächste, drastische Eskalation in einem seit Monaten schwelenden Konflikt mit seiner Vermieterin – ein Konflikt, den er und sein Rechtsbeistand klar als Versuch einer „kalten Entmietung“ einordnen.
„Wir hatten teilweise mehr als 100 Dezibel in der Wohnung. Das ist nicht auszuhalten, geschweige denn, dass man dort mit einem Kleinkind leben kann“, sagt Maximilian A. Seine Familie wohnt in einer 3,5-Zimmer-Wohnung in der Leonrodstraße in Neuhausen, einem Viertel, in dem die Mieten seit Jahren explodieren. Der Lärmpegel von 100 Dezibel entspricht in etwa dem eines Presslufthammers in zehn Metern Entfernung oder einer Kreissäge. Die gesetzliche Nachtruhe, die normalerweise ab 22 Uhr gilt, wurde dabei regelmäßig ignoriert.
Die Vorgeschichte, die zu dieser extremen Belastung führte, ist lang. Seit Anfang des Jahres laufen an dem Wohnhaus umfangreiche Sanierungsarbeiten. Zuerst war es die Fassade, dann folgten Arbeiten am Dach. Die Familie ertrug den Lärm, so gut es ging. Doch dann, ohne jede vorherige konkrete Ankündigung des konkreten Termins, begannen die Arbeiten am eigenen Balkon. Eine förmliche Zustimmung zur Betretung der Wohnung für diese Maßnahme habe er nicht erteilt, betont Maximilian A. Der plötzliche Beginn der Abbrucharbeiten, insbesondere die Wahl des lauten Abbruchhammers direkt am Wohnraum, wirft für ihn und seinen Anwalt die entscheidende Frage auf: Geht es hier noch um notwendige Instandsetzung – oder gezielt um eine unzumutbare Belästigung, um die Familie zum Auszug zu bewegen?
„Die Umstände sind mehr als nur verdächtig“, sagt Rechtsanwalt Felix M., der die Familie vertritt. „Wenn eine Maßnahme so durchgeführt wird, dass sie die vertragsgemäße Nutzung der Wohnung praktisch unmöglich macht, und dies insbesondere in einem angespannten Münchener Mietmarkt, muss man von einem strategischen Vorgehen ausgehen.“ Er verweist auf Paragraf 569 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), der eine fristlose Kündigung durch den Mieter ermöglicht, wenn die Wohnung durch bauliche Maßnahmen des Vermieters erheblich beeinträchtigt wird. Das Gegenteil, also dass der Vermieter den Mieter durch solche Maßnahmen vertreibt, sei rechtlich als Leistungsstörung und unter Umständen sogar als Schikane zu werten.
Bei der Münchner Vermietungsgesellschaft, der die Wohnung gehört, sieht man das naturgemäß anders. Auf Nachfrage von Nachrichten Lokal teilte ein Unternehmenssprecher mit: „Es handelt sich um längst geplante und notwendige Sicherungsarbeiten an den Balkonen des Hauses. Die Mieter wurden über die anstehenden Sanierungen im Allgemeinen informiert. Wir bedauern eventuelle Unannehmlichkeiten, setzen uns aber stets für eine einvernehmliche und faire Lösung mit unseren Mietern ein.“ Eine gezielte Entmietung werde entschieden zurückgewiesen.
Tatsächlich zeigt ein Blick in die städtische Mietdatenbank: Die durchschnittliche Miete in Neuhausen liegt derzeit bei über 18 Euro pro Quadratmeter. Eine modernisierte, sanierte Wohnung in dieser Lage könnte deutlich höher vermietet werden. Dieser wirtschaftliche Druck ist in vielen Vierteln Münchens der Nährboden für Konflikte. Das Münchner Amt für Wohnen und Migration verzeichnet zwar keine explizite Statistik für „kalte Entmietungen“, bestätigt aber eine steigende Zahl von Beratungsanfragen zu extremen Lärmbelästigungen durch Bauarbeiten und zu Rechtsstreitigkeiten um Modernisierungen.
Für Maximilian A. und seine Familie ist die Situation derzeit eine zermürbende Doppelbelastung. Einerseits der anhaltende Lärm und der Staub, der den Alltag mit ihrer kleinen Tochter bestimmt. Andererseits die rechtliche Auseinandersetzung, die Zeit, Nerven und Geld kostet. Sie haben Mietminderung beantragt und die Baumaßnahmen per einstweiliger Verfügung zu stoppen versucht. „Wir wollen einfach nur in Ruhe in unserer Wohnung leben, für die wir vertragsgemäß Miete zahlen“, sagt er. „Was hier passiert, fühlt sich nach einem Kampf an, den wir nie gesucht haben.“
Der Fall an der Leonrodstraße ist wie ein Brennglas für die Schattenseiten des Münchener Wohnungsmarktes. Er wirft grundsätzliche Fragen auf:
- Wo endet das Recht des Eigentümers auf Modernisierung?
- Wo beginnt der Schutz des Mieters vor existenzbedrohenden Belästigungen?
- Wie kann die Stadtverwaltung in solchen Grauzonen effektiver vermitteln?
- Wie kann die Stadtverwaltung schützen?
- Welche Rechte haben Mieter in solchen Fällen?
- Wo sind die gesetzlichen Grenzen für Vermieter?
Das Münchener Mietrecht sieht zwar strenge Regeln vor, doch deren Durchsetzung obliegt oft den Mietern selbst – ein Kraftakt für den Einzelnen. Bürgerinitiativen wie „Mietenwahnsinn München“ fordern seit langem eine schärfere Kontrolle und schnellere Sanktionen bei mutmaßlichen Entmietungsversuchen. Die grün-rote Stadtratsmehrheit hatte sich in der Vergangenheit für eine Verschärfung des Mieterschutzes eingesetzt, doch auf Landes- und Bundesebene sind die Hebel für tiefgreifende Reformen begrenzt.
Maximilian A. bleibt vorerst in seiner lärmgeplagten Wohnung. Die nächste Stadtratssitzung, in der es um die Situation am Wohnungsmarkt geht, ist schon in den Kalendern vermerkt. Ob sein konkreter Fall dort Gehör finden wird, ist ungewiss. Sicher ist: Sein Kampf um die vier Wände ist mehr als ein persönlicher. Er ist ein Stück Münchner Wirklichkeit, in der die eigenen vier Wände für viele immer weniger ein sicherer Hafen sind, sondern zum Austragungsort eines ungleichen wirtschaftlichen Interessenkonflikts werden. Die Familie hofft auf eine gerichtliche Klärung noch in diesem Sommer. Bis dahin bleibt der Lärm des Abbruchhammers – real oder gefürchtet – ein ständiger Begleiter.
| Aspekt | Details |
|---|---|
| Wohnort | Leonrodstraße, Neuhausen |
| Dezibel | Über 100 |
| Wohnungsgröße | 3,5 Zimmer |
| Durchschnittliche Miete | Über 18 Euro/m² |
| Rechtsanwalt | Felix M. |
| Bürgerinitiative | Mietenwahnsinn München |