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Dortmund

Dortmund: Abschiebung nach Vergewaltigung

Julia Becker
Zuletzt aktualisiert: Juli 31, 2026 1:39 p.m.
Julia Becker
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Es ist ein Flug in eine äußerst ungewisse Zukunft. Am Dienstagmorgen hob in Leipzig ein Abschiebeflug Richtung Kabul ab. An Bord saß unter anderen Gefangenen auch ein 29-jähriger Mann aus Dortmund, der wegen der Vergewaltigung eines 13-jährigen Mädchens zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden war. Es handelt sich um die erste Sammelabschiebung deutscher Behörden nach Afghanistan seit der erneuten Machtübernahme der Taliban im Jahr 2021. Die Entscheidung der Bundesregierung, solche Rückführungen wieder aufzunehmen, und der konkrete Fall dieses Mannes lösen in Dortmund tiefgehende, komplexe Diskussionen aus. Sie berühren Fragen der öffentlichen Sicherheit, der rechtlichen Verfahren, der humanitären Verantwortung und des Schutzes der Opfer. Diese Debatte spielt sich nicht nur auf Bundesebene ab, sondern hat ganz konkrete Auswirkungen auf das Sicherheitsgefühl in Dortmunder Stadtteilen und auf die Arbeit von Sozialdiensten, die tagtäglich mit den Folgen solcher Verbrechen und den Herausforderungen der Integration zu tun haben.

Der Fall des 29-Jährigen, dessen Identität aus rechtlichen Gründen nicht öffentlich gemacht wird, reicht ins Jahr 2025 zurück. Das Verbrechen an dem damals 13-jährigen Mädchen erschütterte die Stadt und führte zu einer intensiven Fahndung. Der Mann, der als asylberechtigter Flüchtling aus Afghanistan in Dortmund lebte, wurde schließlich gefasst, der Prozess endete mit einer Verurteilung zu vier Jahren und sechs Monaten Haft. Die Staatsanwaltschaft bewertete ihn als rückfallgefährdet. Nach seiner Haftentlassung im Frühjahr dieses Jahres folgte nicht die Freiheit, sondern die sogenannte Abschiebehaft. Das Land Nordrhein-Westfalen hatte bereits während seiner Strafzeit einen Ausweisungsbescheid erlassen. Als «Gefährder» und wegen der Schwere der Tat wurde seine Abschiebung als dringend notwendige Maßnahme der öffentlichen Sicherheit eingestuft. Er war der einzige Straftäter in Dortmund, der nach seiner Entlassung mit einer elektronischen Fußfessel überwacht wurde – ein Zeichen für die eingeschätzte hohe Gefahr, die von ihm ausging. «Die Sicherheit der Bevölkerung, insbesondere der Schutz von Kindern und Jugendlichen, hat für uns oberste Priorität», erklärt eine Sprecherin der Dortmunder Ausländerbehörde. «Bei schweren Straftaten dieser Art ist die Ausweisung und konsequente Abschiebung das gebotene Mittel, um weiteren Taten vorzubeugen.» Die rechtliche Grundlage hierfür liefert das Aufenthaltsgesetz, das die Ausweisung bei verurteilten Straftätern, die eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen, explizit vorsieht.

Doch die Rückführung nach Afghanistan ist kein gewöhnlicher Verwaltungsakt. Seit die Taliban im Sommer 2021 die Kontrolle über das Land übernommen haben, herrscht eine prekäre Sicherheitslage und Menschenrechtsorganisationen berichten regelmäßig von schweren Verstößen. Deutschland und andere EU-Staaten hatten Abschiebungen dorthin daraufhin ausgesetzt. Erst im vergangenen Jahr begann eine politische Neuausrichtung auf Bundesebene. Das Bundesinnenministerium bewertet Teile Afghanistans mittlerweile als «zumutbare» Rückkehrregionen, was Abschiebungen rechtlich ermöglicht, wenn keine individuellen Gefahren für den Betroffenen vor Ort nachgewiesen werden können. Dieser politische Kurswechsel ist hochumstritten. «Eine Abschiebung nach Afghanistan in die Hände der Taliban ist unter den derzeitigen Umständen mit erheblichen Risiken verbunden und widerspricht dem Grundsatz der Nichtzurückweisung», kritisiert Karl Schumann, Rechtsberater beim Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen. «Die pauschale Einstufung von Regionen als ’sicher‘ ignoriert die realen Gefahren für Rückkehrer, die oft pauschal verdächtigt oder verfolgt werden.» Die Bundesregierung verweist hingegen auf bilaterale Zusicherungen und betont, dass es sich um Einzelfallprüfungen handle, bei denen die individuelle Gefährdungslage im Herkunftsland berücksichtigt werde.

In Dortmund selbst ist die Reaktion auf die Abschiebung gespalten. In den Stadtteilen, in denen der Täter lebte und wo das Verbrechen stattfand, überwiegt bei vielen Anwohnern ein Gefühl der Erleichterung. «Man muss das ganz klar sagen: Wer so etwas einem Kind antut, hat sein Recht verwirkt, hier Schutz zu suchen», meint Sandra B. aus der Nordstadt, die selbst Mutter zweier Teenager ist. «Die Message muss sein: Wer unsere Gesetze und vor allem den Schutz von Kindern derart brutal missachtet, der muss gehen. Das gibt den Menschen hier auch ein Stück Sicherheitsgefühl zurück.» Diese Position findet sich auch in Teilen der Kommunalpolitik wieder. Vertreter von CDU und FDP befürworten die konsequente Abschiebung von straffällig gewordenen Geflüchteten. Andere Stimmen, insbesondere aus Sozialverbänden und von Seelsorgern, die in der Nordstadt und im Hafenviertel arbeiten, äußern sich differenzierter. Sie betonen, dass dieser Einzelfall nicht auf die große Mehrheit der friedlich lebenden afghanischen Geflüchteten in Dortmund übertragen werden dürfe. «Wir haben hier Tausende Afghanen, die sich integrieren, Deutsch lernen und arbeiten», sagt Miriam Vogel von der Caritas-Flüchtlingsberatung. «Diese pauschalen Debatten, die durch einen solchen Einzelfall angeheizt werden, schaden dem Zusammenleben und schüren Ängste auf beiden Seiten. Unser Fokus muss gleichzeitig auf dem Schutz von Opfern und auf einer fairen, humanen Asylpolitik liegen.»

Für das 13-jährige Opfer und seine Familie ist der Fall mit der Verurteilung und Inhaftierung des Täters nicht abgeschlossen. Die psychologischen Folgen einer solchen Tat sind langwierig. Opferschutzorganisationen in Dortmund weisen darauf hin, dass für die Betroffene die Frage, wo der Täter sich physisch aufhält, oft zweitrangig sei gegenüber der Verarbeitung des Traumas. Wichtiger sei eine langfristige, verlässliche psychosoziale Betreuung. «Der Justizvollzug und eine mögliche Abschiebung sind staatliche Reaktionen. Für das Opfer beginnt der schwierigste Teil danach: das Leben wieder zu lernen», erklärt eine Psychologin des Dortmunder Opferhilfe-Vereins, die anonym bleiben möchte. Die Stadt Dortmund hat in den letzten Jahren ihre spezialisierten Beratungsangebote für Kinder und Jugendliche, die sexualisierte Gewalt erlebt haben, ausgebaut. Diese Unterstützung muss unabhängig von den juristischen oder ausländerrechtlichen Verfahren weiterlaufen.

Die Abschiebung des Sexualstraftäters markiert einen Wendepunkt in der deutschen Asyl- und Abschiebepraxis. Sie zeigt, dass die Bundesregierung bereit ist, auch in als schwierig geltende Herkunftsländer zurückzuführen, wenn es um als gefährlich eingestufte Straftäter geht. Für Dortmund bedeutet dies, dass die Ausländerbehörde und die Justiz in Zukunft eng zusammenarbeiten müssen, um frühzeitig solche Fälle zu identifizieren und die rechtlichen Verfahren für eine Ausweisung parallel zur Strafverfolgung vorzubereiten. Die Debatte wird weitergehen: Wo liegt die Balance zwischen dem Schutz der hiesigen Bevölkerung vor schwerer Kriminalität und der Wahrung humanitärer Prinzipien und individueller Rechte? Wie kann verhindert werden, dass Einzelfälle das Klima in den Stadtteilen vergiften und die Integration der vielen friedlich lebenden Geflüchteten erschweren? Für die Bürgerinnen und Bürger Dortmunds bleibt die zentrale Frage, welche Maßnahmen wirklich dazu beitragen, ihre Sicherheit und das friedliche Zusammenleben in einer vielfältigen Stadt dauerhaft zu gewährleisten. Die Antwort darauf liegt nicht nur in konsequenten Abschiebungen, sondern auch in präventiver Sozialarbeit, einer gut ausgestatteten Justiz und einem Gemeinwesen, das Halt gibt – sowohl potenziellen Opfern als auch denen, die neu hier sind und ihren Weg suchen.

  • Öffentliche Sicherheit
  • Rechtliche Verfahren
  • Humanitäre Verantwortung
  • Schutz der Opfer
  • Integration von Flüchtlingen
  • Prävention von Straftaten
Aspekte Beschreibung
Öffentliche Sicherheit Schutz von Kindern und Jugendlichen hat höchste Priorität.
Rechtliche Grundlage Aufenthaltsgesetz regelt Ausweisungen bei verurteilten Straftätern.
Menschenrechtslage Kritik an Abschiebungen in unsichere Regionen.
Psychosozialer Support Langfristige Betreuung für Opfer erforderlich.
Politische Reaktionen Teilweise Zustimmung und Ablehnung in Dortmund.
Präventive Arbeit Wichtig zur Verhinderung zukünftiger Taten.
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VonJulia Becker
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Julia ist eine engagierte Reporterin für den Süden Deutschlands mit Schwerpunkt auf München und Stuttgart. Sie schreibt über lokale Kulturveranstaltungen, das wirtschaftliche Stadtleben und Geschichten von Menschen, die ihre Region prägen. Ihre Beiträge zeichnen sich durch Nähe, Empathie und starke persönliche Perspektiven aus.
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