Es ist ein sonniger Sommernachmittag an der Ecke Steindamm und Bremer Reihe in St. Georg. Wo sich sonst Gruppen mit offenen Bierdosen und Flaschen vor Supermärkten aufhalten, ist es heute auffallend ruhig. Seit dem 1. August ist in großen Teilen des südlichen St. Georg das Trinken von Alkohol auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Wegen verboten. Die neue Verbotszone erstreckt sich rund um den Hansaplatz, entlang des viel befahrenen Steindamms und in den Bereichen nahe dem Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB). Damit gelten hier nun dieselben Regeln, die bereits seit über zwei Jahren am nahegelegenen Hauptbahnhof in Kraft sind. Wer gegen das Verbot verstößt, dem droht ein Bußgeld: 40 Euro beim ersten Vergehen, bis zu 200 Euro bei wiederholten Verstößen. Erlaubt bleibt es weiterhin, geschlossene Alkoholflaschen bei sich zu tragen oder in den zahlreichen Lokalen der Gegend etwas zu trinken – nur der Konsum im öffentlichen Raum ist untersagt.
Die Einführung des Verbots ist kein spontaner Entschluss, sondern das Ergebnis eines langwierigen Verfahrens. Um rechtlich standhalten zu können, musste die Polizei im Vorfeld akribisch belegen, dass Alkoholkonsum in dem betroffenen Gebiet eine kausale Rolle bei Straftaten spielt. Die Auswertung der Polizeistatistiken der letzten Jahre hat dies für Delikte wie Körperverletzungen und Sexualstraftaten in dem jetzt ausgewiesenen Bereich bestätigt. Diese Methode wurde bereits beim Alkoholverbot am Hauptbahnhof erprobt, das seit 2023 besteht und nach Polizeiangaben zu einer spürbaren Beruhigung der Lage beigetragen hat. „Das Verbot schafft für uns eine klare rechtliche Grundlage“, erklärt ein Polizeisprecher. „Wir können damit gezielt gegen exzessive Saufgelage und pöbelnde, aggressive Personen vorgehen, die die öffentliche Ordnung und Sicherheit beeinträchtigen.” In der Praxis bedeute dies jedoch keine flächendeckenden Taschenkontrollen, sondern ein situatives Einschreiten bei konkreten Störungen.
Für viele Anwohnerinnen und Anwohner in St. Georg kommt diese Regelung einer lang ersehnten Maßnahme gleich. Der Steindamm und seine Nebenstraßen sind ein pulsierender, multikultureller Stadtteil mit einer hohen Dichte an Restaurants, Geschäften und Wohnungen. Doch das Zusammenleben wurde in den letzten Jahren zunehmend durch Probleme mit öffentlichem Alkoholkonsum belastet. „Es war nicht mehr auszuhalten“, berichtet Michaela Berger, die seit 15 Jahren in der Nähe des Hansaplatzes wohnt. „Vor meiner Haustür sammelten sich täglich Gruppen, es lag Müll, es gab lautstarke Auseinandersetzungen. Man fühlte sich einfach nicht mehr wohl und ging bestimmte Wege lieber mit einem großen Bogen.” Ihre Hoffnung ist nun, dass der öffentliche Raum wieder für alle nutzbar wird – für spielende Kinder, für ältere Menschen auf der Parkbank, für alle, die einfach nur durch den Stadtteil spazieren wollen.
Doch das Verbot ist nicht unumstritten. Eine zentrale Kritik lautet, dass es das Problem lediglich verlagere, anstatt es zu lösen. Tatsächlich hat die Polizei beobachtet, dass sich Teile der Trinkszene nach der Einführung des Verbots am Hauptbahnhof in die umliegenden Bereiche von St. Georg zurückgezogen haben – ein Effekt, der nun durch die Ausweitung der Zone adressiert werden soll. Der innenpolitische Sprecher der Linken in der Hamburgischen Bürgerschaft, Deniz Celik, übt fundamentale Kritik: „Der Senat setzt auf Verdrängung statt auf Hilfe. Viele der Menschen, die auf der Straße trinken, sind suchtkrank und haben schwere soziale Probleme. Sie brauchen niedrigschwellige Anlaufstellen, Beratung, Wohnraum und medizinische Versorgung, nicht ein Bußgeld, das sie ohnehin nicht bezahlen können.” Celik befürchtet, dass die Szene nun in benachbarte, nicht regulierte Gebiete wie die Schanze oder Altona abwandern könnte, wo sich die Probleme dann neu entfalten.
Sozialverbände wie die Diakonie oder Caritas unterstützen diese Sichtweise. Sie fordern seit langem einen Ausbau der aufsuchenden Sozialarbeit und mehr Angebote für wohnungslose und suchtkranke Menschen. Ein einfaches Verbot, so ihre Argumentation, treffe die Schwächsten und kriminalisiere ein soziales Problem, ohne die Ursachen zu bekämpfen. „Was bringt es, wenn ein obdachloser, alkoholabhängiger Mensch eine Geldstrafe bekommt, die er nie wird begleichen können?” fragt eine Streetworkerin, die täglich in St. Georg unterwegs ist und um Anonymität bittet. „Das Vertrauensverhältnis, das wir mühsam aufbauen, wird dadurch beschädigt. Die Menschen verstecken sich nur noch mehr.”
Die Bewertung der Lage am Hauptbahnhof nach zwei Jahren Verbot fällt gemischt aus. Die Polizei verzeichnet weniger Störungen der öffentlichen Ordnung im direkten Bahnhofsumfeld. Geschäftsleute und Reisende berichten von einem subjektiv sichereren Gefühl. Gleichzeitig mahnen Sozialarbeiter, dass die Probleme sich in die Nebenstraßen und U-Bahn-Schächte verlagert hätten und dort oft unter schwierigeren, unhygienischeren Bedingungen stattfänden. Dieses Spannungsfeld zwischen dem Sicherheitsbedürfnis der Allgemeinheit und dem Hilfebedarf einer vulnerablen Gruppe prägt auch die Debatte in St. Georg.
| Aspekte | Details |
|---|---|
| Verbotene Bereiche | Hansaplatz, Steindamm, ZOB |
| Bußgelder | 40 Euro (1. Verstoß), bis zu 200 Euro (wiederholte Verstöße) |
| Erlaubte Handlungen | Geschlossene Flaschen mitführen, Trinken in Lokalen |
| Einführungsdatum | 1. August |
| Erste Beobachtungen | Weniger Störungen am Hauptbahnhof |
| Probephase | Ein Jahr |
Ein weiterer, möglicherweise folgenreicher Schritt wird bereits vorbereitet: ein mögliches Verbot des Verkaufs von Alkohol „to go“ an Kiosken in der Verbotszone. Diskutiert wird ein Modell, wie es etwa in Teilen von St. Pauli praktiziert wird, wo der Ausschank von Alkohol in Einwegverpackungen zu bestimmten Nachtzeiten untersagt ist. Solch ein Verkaufsverbot würde direkt an einer der Quellen des Problems ansetzen, stößt aber bei Kioskbetreibern auf massive Vorbehalte, für die der Alkoholverkauf einen wichtigen Wirtschaftsfaktor darstellt.
Vorläufig ist das Alkoholverbot in St. Georg für die Dauer eines Jahres befristet. Diese Probephase soll dazu dienen, die Auswirkungen genau zu beobachten. Der Senat hat angekündigt, nach Ablauf dieses Jahres gemeinsam mit Anwohnern, Gewerbetreibenden, der Polizei und Sozialverbänden Bilanz zu ziehen und über eine mögliche Verlängerung oder Anpassung zu entscheiden. Diese Evaluation ist entscheidend, um zu verstehen, ob das Verbot tatsächlich zu mehr Lebensqualität in St. Georg führt oder ob es, wie die Kritiker prophezeien, lediglich eine Verlagerung der Probleme bewirkt.
Für die Menschen in St. Georg bleibt die Situation ambivalent. Die Sehnsucht nach einem sauberen, friedlichen öffentlichen Raum ist groß und legitim. Doch die Frage, wie eine weltoffene und soziale Stadt wie Hamburg mit ihren schwächsten Mitgliedern umgeht, bleibt unbeantwortet. Das Alkoholverbot ist ein machtvolles Instrument der Ordnungspolitik, aber es kann und darf kein Ersatz für eine engagierte Sozial- und Gesundheitspolitik sein. Die kommenden zwölf Monate werden zeigen, ob Hamburg in St. Georg einen Weg gefunden hat, beides in Einklang zu bringen: das Sicherheitsgefühl der Gemeinschaft zu stärken und gleichzeitig Hilfe für diejenigen anzubieten, die sie am dringendsten benötigen. Die Bewohner werden es genau beobachten – an jedem sonnigen Nachmittag auf dem Steindamm.