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Nachrichten Lokal > Politik > Debatte um Verbot des Slogans ‚From the river to the sea‘
Politik

Debatte um Verbot des Slogans ‚From the river to the sea‘

Anna-Marie Schmidt
Zuletzt aktualisiert: August 3, 2026 2:39 a.m.
Anna-Marie Schmidt
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In der Innenstadt höre ich ihn manchmal rufen, zwischen anderen Parolen. „From the river to the sea“ – ein Satz, der in Deutschland mehr als nur Worte ist. Seit dem 7. Oktober 2023 ist er zum Kristallisationspunkt einer äußerst schwierigen Debatte geworden. Wie geht eine Nation, deren Geschichte durch den Holocaust geprägt ist, mit einem solchen Slogan um? Die offizielle Antwort des Bundesinnenministeriums vom November 2023 war klar: ein Verbot als Kennzeichen der Hamas. Doch auf den Straßen und vor allem in den Gerichtssälen ist die Sache längst nicht so eindeutig.

Die Rechtslage gleicht momentan einem Flickenteppich. Während in Mannheim ein Landgericht die Eröffnung eines Verfahrens ablehnte – der Spruch sei kein Hamas-Kennzeichen, sondern politischer Ausdruck – urteilte eine Berliner Staatsschutzkammer genau andersherum. Eine Richterin dort berief sich auf die Hamas-Charta von 2017 und verurteilte eine Demonstrantin zu einer Geldstrafe. „Es reiche aus, wenn eine Organisation einen Spruch durch Übung zu eigen mache“, so die Argumentation. Doch konkrete Belege für eine solche exklusive Nutzung durch die Hamas blieben im Urteil vage. Ich frage mich: Wie soll sich der Einzelne an Recht und Gesetz orientieren, wenn selbst Gerichte zu grundverschiedenen Schlüssen kommen? Ein Rechtsanwalt, der in mehreren solcher Verfahren involviert ist, sagt mir: „Es hängt momentan stark vom Richter und vom Gerichtsort ab. Das schafft Rechtsunsicherheit für alle.”

Mir begegnete der Slogan kürzlich auf einem Plakat, daneben stand „Freedom for Palestine“. Die Absicht schien mir friedlich. Aber genau hier liegt das Dilemma. Die deutsche Politik hat sich mit dem Verbot auf eine sehr spezifische Interpretation festgelegt. Die Justiz hingegen ringt in Einzelfällen mit der Deutungshoheit und dem hohen Gut der Meinungsfreiheit. Diese Zerrissenheit spiegelt unsere gesamte, von historischer Verantwortung geprägte Diskussion wider. Sie zeigt, wie schwer es ist, in einer globalisierten Welt klare Grenzen zu ziehen – zwischen berechtigtem Protest, politischer Meinungsäußerung und dem, was wir als Gesellschaft nicht tolerieren können. Letztlich geht es um mehr als einen Satz. Es geht darum, wie wir unsere grundlegenden Prinzipien in stürmischen Zeiten leben und schützen.

  • Debatte über den Slogan
  • Holocaust-Geschichte Deutschlands
  • Verbot des Bundesinnenministeriums
  • Rechtsunsicherheit durch unterschiedliche Urteile
  • Interpretationen von Gerichten
  • Meinungsfreiheit im Fokus
Aspekt Beschreibung
Rechtslage Flickenteppich von Urteilen
Gerichte Unterschiedliche Entscheidungen
Politik Strikte Interpretation des Verbots
Meinungsfreiheit Hohes Gut in gerichtlichen Auseinandersetzungen
Gesellschaft Diskussion über Toleranz
Protest Grenzen zwischen legitimen und nicht tolerierbaren Äußerungen
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VonAnna-Marie Schmidt
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Anna-Marie berichtet über Kulturtrends, kulinarische Entdeckungen und das kreative Leben in deutschen Städten. Sie ist bekannt für ihre lebendigen Reportagen über Ausstellungen, Festivals, Mode und das urbane Lebensgefühl. Ihr Ziel ist es, die Vielfalt des kulturellen Lebens vor Ort erlebbar zu machen.
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