Der Wahlkampf in Berlin hat eine neue Kontroverse aufgeworfen, die tief in die Fragen von Außenpolitik, Vertragstreue und dem Zusammenleben in unserer Stadt schneidet. Im Mittelpunkt steht ein Gebäude, das vielen Berlinerinnen und Berlinern seit Jahrzehnten vertraut ist: das Russische Haus an der Friedrichstraße. Der Vorstoß des SPD-Spitzenkandidaten Steffen Krach, eine mögliche Schließung zu prüfen, hat eine Debatte entfacht, die weit über Wahlkampfrhetorik hinausgeht. Sie berührt das Selbstverständnis Berlins als internationale Metropole und das schwierige Verhältnis zu Russland in Zeiten des Krieges.
Die aktuelle Umfragelage, die die Berliner SPD auf Platz fünf sieht, bildet den Hintergrund für einen Vorstoß, der bundesweit Schlagzeilen machte. Steffen Krach posierte mit einem provokanten Pappschild vor dem Russischen Haus. Die darauf stehende Aufforderung zur Enteignung relativierte er später in den sozialen Medien auf die Forderung nach einer Prüfung der Schließung. Auslöser waren Medienberichte über angebliche Spionagetätigkeiten. Diese politische Geste wirft praktische, rechtliche und auch moralische Fragen auf, die für die Berliner Gemeinschaft von Bedeutung sind.
Hintergrund und institutioneller Rahmen des Russischen Hauses
Das Gebäude an der Friedrichstraße ist mehr als nur steingewordene Politik. Es ist ein Stück geteilter Berliner Geschichte. 1984 als „Sowjetisches Haus der Wissenschaft und Kultur“ in der DDR eröffnet, sollte es damals den kulturellen Austausch fördern. Nach der Wiedervereinigung wurde es unter neuer Flagge weitergeführt. Heute bietet es Sprachkurse, Filmabende und Ausstellungen an – Aktivitäten, die grundsätzlich dem Dialog zwischen Zivilgesellschaften dienen sollen.
Die rechtliche Grundlage für diesen Betrieb ist jedoch komplex und langfristig angelegt. Zwei völkerrechtliche Verträge zwischen Deutschland und Russland rahmen die Aktivitäten:
- Das Kultur- und Informationszentren-Abkommen von 2011 legitimiert den Kulturaustausch.
- Das Unterbringungsabkommen von 2013 regelt die Nutzung von Grundstück und Gebäude auf sage und schreibe 99 Jahre.
Der Name des zweiten Abkommens ist entscheidend: Es handelt sich um ein Gegengeschäft. So wie Deutschland den Betrieb des Russischen Hauses in Berlin gestattet, erlaubt Russland dem Goethe-Institut, seine Arbeit in Moskau fortzusetzen. Diese wechselseitige Abhängigkeit macht einfache politische Entscheidungen unmöglich.
Selbst bei konkreten Spionagevorwürfen, die ohnehin unter deutsches Strafrecht fallen, wäre der Weg zur Schließung des Hauses steinig. Das Abkommen von 2011 könnte mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden. Der 99-Jahre-Vertrag über das Gebäude selbst ist jedoch praktisch nicht kündbar, außer zwölf Monate vor seinem Auslaufen im Jahr 2112. Juristen diskutieren zwar die Möglichkeit, eine „grundlegende Änderung der Umstände“ durch den Angriffskrieg gegen die Ukraine geltend zu machen. Die Hürden im Völkerrecht dafür sind extrem hoch, wie auch das Auswärtige Amt betont.
Die politischen Reaktionen und die Gemeinschaftsauswirkungen
Die Reaktionen in der Berliner Politiklandschaft auf Krachs Vorstoß fallen unterschiedlich aus und zeigen die Zerrissenheit des Themas.
Während Grüne und FDP auf Bundesebene die Schließungsforderung aufgriffen, äußerte sich der außenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jürgen Hardt, deutlich zurückhaltender. Ihm sei das Haus „ein Dorn im Auge“, doch eine Schließung wäre „zum jetztigen Zeitpunkt ein eher symbolischer Akt“. Die sorgfältige Abwägung von Schaden und Nutzen stehe im Vordergrund, insbesondere der Erhalt der Arbeit des Goethe-Instituts in Moskau für die dortige Zivilgesellschaft.
Eine ganz andere, lautstarke Perspektive bringt die Partei Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) in die Debatte ein. Auf einer Veranstaltung der parteinahen Arbeitsgemeinschaft „BSW Mir“ („Mir“ bedeutet auf Russisch „Frieden“) mit etwa 100 überwiegend älteren Teilnehmern positionierte sich die Partei klar gegen eine Schließung. Der BSW-Abgeordnete Alexander King nannte Krachs Forderung „abstoßend“ und unterstellte ihr, eine „Kriegsvorbereitung“ zu sein. Die Reaktionen im Publikum, in dem sich viele als „DDR-sozialisiert“ bezeichneten und die deutsche Ukraine-Politik ablehnen, machten eine Stimmung deutlich, die in Teilen der Berliner Gesellschaft existiert.
Das BSW kündigte an, eine Petition zum Erhalt des Hauses zu starten und Kundgebungen davor abzuhalten – ein klarer Versuch, gezielt russischsprachige und friedensbewegte Wählerinnen und Wähler in Berlin anzusprechen. Diese politische Instrumentalisierung des Themas zeigt, wie sehr das Russische Haus zu einem Symbol geworden ist, das weit über seine kulturelle Funktion hinausreicht.
Für die Berliner Gemeinschaft wirft dies mehrere Fragen auf. Einerseits steht das legitime Sicherheitsinteresse und die Solidarität mit der Ukraine im Raum. Andererseits berührt die Debatte das Leben einer konkreten, vor allem älteren und russischsprachigen Gemeinschaft in unserer Stadt, die das Haus als Ort der Kultur und Identität wahrnimmt. Eine Schließung würde diesen Menschen einen vertrauten Ort nehmen, während sie aus sicherheitspolitischer Sicht möglicherweise nur ein symbolischer Akt bliebe, der die eigentlichen Spionagewege kaum beeinträchtigte.
Bürgerbeteiligung und ein Ausblick
Was bedeutet das nun für die Berlinerinnen und Berliner? Zunächst ist es wichtig, die komplexen Fakten zu kennen. Die Debatte lässt sich nicht auf einfache Parolen reduzieren. Sie ist eingebettet in völkerrechtliche Verträge, außenpolitische Abwägungen und die soziale Realität unserer Stadt.
Bürgerinnen und Bürger, die sich informieren oder einbringen möchten, können die Stellungnahmen der verschiedenen Parteien und des Auswärtigen Amtes verfolgen. Die angekündigte Petition des BSW wird ein konkreter Ansatzpunkt sein, um eine Stimme zu erheben. Wichtiger ist jedoch, dass die Diskussion sachlich und jenseits des Wahlkampfgetöses geführt wird. Es geht um die Frage, wie Berlin als internationale Stadt mit schwierigen diplomatischen Erbschaften umgeht und wie wir den Spagat zwischen Sicherheit, Vertragstreue und dem Schutz von Kulturangeboten für Minderheiten in unserer Gemeinschaft bewältigen.
Der weitere Weg wird zeigen, ob der Vorstoß von Steffen Krach nach der Wahl am 20. September noch einmal konkret auf die politische Tagesordnung kommt. Die Hürden sind, wie dargelegt, enorm. Eines ist jedoch klar: Das Russische Haus an der Friedrichstraße bleibt vorerst nicht nur ein steinerner Zeitzeuge, sondern auch ein lebendiger Stein des Anstoßes in der Berliner Politik. Die Art und Weise, wie wir als Stadtgemeinschaft mit diesem Erbe umgehen, wird ein Testfall dafür sein, ob wir komplexe Konflikte mit Weitsicht und unter Berücksichtigung aller Berliner Lebensrealitäten lösen können – oder ob wir sie im parteipolitischen Kleingefecht zerreiben lassen.