Der Ausbau des Trainingszentrums des 1. FC Köln im Stadtteil Sülz kann nun beginnen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster wies am Dienstag die Klagen einer Bürgerinitiative und des Naturschutzbundes (Nabu) gegen den dafür notwendigen Bebauungsplan endgültig ab. Damit ist der jahrelange Rechtsstreit um eine der umstrittensten Baumaßnahmen der jüngeren Kölner Stadtgeschichte auf der untersten gerichtlichen Ebene beendet. Die Kläger können noch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einreichen, doch der Weg für die Erweiterung der Anlage rund um das historische Geißbockheim ist nun frei.
Das Urteil fiel nach einer rund zweistündigen mündlichen Verhandlung. Der Vorsitzende Richter des 7. Senats, Jens Saurenhaus, begründete die Entscheidung damit, dass das Gericht bei der Aufstellung des Bebauungsplans durch die Stadt Köln keine formellen oder inhaltlichen Fehler erkennen könne. „Bei keinem der von den Naturschützern aufgeführten Punkte zum Insekten- oder Fledermausschutz sowie zu Lärm und Verkehrsprognosen sehen wir Fehler bei der Bewertung der Stadt“, sagte Saurenhaus laut einem Bericht der „Kölnischen Rundschau“. Die Richter ließen keine Revision gegen ihr Urteil zu, was den Klägern nur den beschwerlichen Weg zum Bundesgericht lässt.
Was genau geplant ist – und warum es so heftig umstritten war
Konkret plant der Bundesligist auf einer bisher unbebauten Fläche im Kölner Grüngürtel drei neue Trainingsplätze sowie ein neues Funktionsgebäude. Als Ausgleichsmaßnahme für diesen Eingriff in das unter Landschafts- und Denkmalschutz stehende Grün sollen auf der nahegelegenen Gleueler Wiese vier öffentlich zugängliche Kleinspielfelder entstehen. Genau dieser „Ausgleich“ steht im Zentrum der Kritik.
- Der Verlust einer geschützten Grünfläche
- Emotionale und juristische Kämpfe um jede Bebauung
- Grüngürtel als identitätsstiftendes Gut
- Sportliche Notwendigkeit für den Verein
- Geplante öffentliche Sportflächen als Mehrwert
- Moderne Trainingsinfrastruktur als Wettbewerbsvorteil
Für die Naturschützer und die engagierte Bürgerinitiative ist die Sache klar: Es handle sich um einen irreversiblen Verlust. „Es geht um die Vollversiegelung einer geschützten Grünfläche und einen dauerhaften Verlust für die Allgemeinheit“, sagte ein Sprecher der Initiative vor der Verhandlung. Der Grüngürtel, ein etwa 100 Jahre altes, ringförmiges Park- und Erholungsgebiet um die Innenstadt, gilt vielen Kölnern als unantastbares, identitätsstiftendes Gut. Jede Bebauung wird emotional und häufig auch juristisch bis aufs Äußerste bekämpft.
Der Verein argumentiert hingegen mit sportlicher Notwendigkeit und verweist auf die geplanten öffentlichen Sportflächen als Mehrwert für die Stadtgesellschaft. In einer modernen Bundesliga sei eine zeitgemäße Trainingsinfrastruktur wettbewerbsrelevant. Das bestehende Gelände am Geißbockheim, dem traditionellen Vereinsmittelpunkt, sei für die Anforderungen des Profi- und Nachwuchsbetriebs längst nicht mehr ausreichend.
Ein juristisches Ping-Pong mit langer Vorgeschichte
Die aktuelle Entscheidung ist nur das vorläufige Ende eines langwierigen juristischen Hin und Her. Bereits im Jahr 2022 hatte das OVG Münster den Bebauungsplan der Stadt Köln gekippt. Damals sahen die Richter die Belange des Artenschutzes, insbesondere für Fledermäuse und Insekten, als nicht ausreichend gewürdigt an. Der 1. FC Köln ging daraufhin in Revision vor das Bundesverwaltungsgericht – und hatte Erfolg. Die Leipziger Richter monierten 2023, das OVG habe seine Prüfungspflicht überschritten und verwiesen den Fall zur erneuten Verhandlung zurück nach Münster.
Nun hat der zuständige 7. Senat unter Vorsitz von Saurenhaus seine Haltung geändert und der Stadt Köln sowie dem FC Recht gegeben. Die Richter folgten damit im Wesentlichen der Argumentation der Stadtverwaltung, die den Bebauungsplan unter Berücksichtigung aller naturschutzrechtlichen Vorgaben und mit den vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen für rechtmäßig hält.
Was das Urteil für Köln und seine Bürger bedeutet
| Aspekt | Details |
|---|---|
| Erweiterung | Trainingseinrichtungen für den Verein |
| Öffentliche Spielfelder | Vier Kleinspielfelder auf der Gleueler Wiese |
| Rechtsstreit | Langwieriges juristisches Verfahren |
| Umweltbedenken | Naturschutzargumente gegen den Bebauungsplan |
| Entscheidungsträger | OVG Münster, Bundesverwaltungsgericht |
| Künftige Baumaßnahmen | Signal für weitere Projekte im Grüngürtel |
Die Entscheidung hat weitreichende Bedeutung über den konkreten Fußballplatzbau hinaus. Sie setzt ein deutliches Signal für künftige Bauvorhaben im sensiblen Grüngürtel. Die Stadtverwaltung dürfte das Urteil als Bestätigung ihres planerischen Handelns werten. Es zeigt, dass unter bestimmten, strengen Auflagen und mit umfangreichen Ausgleichsmaßnahmen auch Eingriffe in das geschützte Gebiet möglich sind.
Für die vielen Anwohner in den angrenzenden Vierteln wie Sülz, Klettenberg oder Lindenthal wird sich die unmittelbare Lebensumwelt verändern. Die Befürchtungen der Kläger zielen auf erhöhtes Verkehrsaufkommen durch Lieferverkehr und Fans, auf Trainingsbetrieb am späten Abend sowie auf den dauerhaften Verlust einer naturbelassenen Freifläche. Der Verein hat bereits mehrfach beteuert, die Auflagen zum Lärmschutz strikt einhalten und den Verkehr so weit wie möglich kanalisieren zu wollen.
Die Bürgerinitiative und der Nabu stehen nun vor einer schweren Entscheidung. Der Weg zum Bundesverwaltungsgericht ist langwierig, kostspielig und der Ausgang völlig offen. Die Frage ist, ob sie die Kraft und Ressourcen für einen weiteren, möglicherweise jahrelangen Rechtskampf aufbringen wollen und können.
Für den 1. FC Köln bedeutet das Urteil Planungssicherheit und die Möglichkeit, nach Jahren der Verzögerung endlich mit der zukunftweisenden Modernisierung seiner Trainingsstätten zu beginnen. Der Verein kann nun die bereits vorbereiteten Bauanträge finalisieren. Es ist damit zu rechnen, dass die Bagger noch in diesem Jahr anrollen werden, sofern keine überraschende Beschwerde der Kläger erfolgreich ist.
Der Konflikt um das Trainingszentrum ist ein klassisches Kölner Drama: Es geht um Tradition gegen Modernisierung, um Stadtnatur gegen Sportinfrastruktur, um lokale Identität gegen wirtschaftliche Ambitionen. Mit dem Urteil des OVG hat vorerst die Seite gewonnen, die auf Fortschritt und wirtschaftliche Notwendigkeit setzt. Die tieferliegende Debatte darüber, wie die wachsende Stadt Köln mit ihren kostbaren Grünflächen umgehen soll, wird dieses eine Urteil jedoch nicht beenden. Sie wird an der nächsten Baustelle im Grüngürtel mit Sicherheit wieder aufflammen.