Bei dem Berufungsprozess um den tödlichen Motorradunfall eines Polizisten in Stuttgart-Degerloch geht es für die Geschworenen am Stuttgarter Landgericht um eine scheinbar einfache Frage. War die Kreuzung am Albplatz im Juni 2024 ausreichend abgesichert, als eine Autofahrerin abbog und einen Beamten der Eskorte für Viktor Orbán tödlich verletzte? Die Antwort darauf bestimmt, ob das Urteil gegen die Frau aus erster Instanz Bestand hat oder fällt.
Am zweiten Verhandlungstag zeigte sich, dass diese Frage alles andere als einfach zu beantworten ist. Die Verteidiger der 30 Jahre alten Angeklagten blieben hartnäckig. Sie fordern die vollständige Offenlegung der geheimen Polizeidienstvorschrift PDV 100. Nur so, argumentieren sie, lasse sich prüfen, ob die Absperrung durch die beiden Motorradbeamten den internen Regeln entsprach. Der Richter wies dies mit Verweis auf das Dienstgeheimnis zunächst zurück. Doch die Strategie der Verteidigung, jeden Handgriff der Polizei an jenem Tag zu hinterfragen, könnte dennoch Erfolg haben. Sie zielt auf einen möglichen Verfahrensfehler, der das gesamte Berufungsverfahren noch platzen lassen könnte.
Der Richter hatte zu Prozessbeginn einen entscheidenden rechtlichen Hinweis gegeben. Man könne in den Handlungen der Autofahrerin auch einen bedingten Vorsatz sehen. Das bedeutet, sie hätte die tödlichen Folgen ihres Überholmanövers billigend in Kauf genommen. Würde das Gericht zu dieser Einschätzung kommen, wäre der Fall von Anfang an vor die falsche Kammer gekommen. Er hätte nicht am Amtsgericht, sondern direkt vor einer Schwurgerichtskammer des Landgerichts verhandelt werden müssen. Ein solcher Fehler wäre ein klarer Grund für eine Aufhebung des Urteils und einen kompletten Neubeginn des Verfahrens. Genau darauf könnte die aktuelle Verteidigungsstrategie hinauslaufen.
Die Fakten des Falls sind grausam und tragisch. Ende Juni 2024 begleitete eine Motorradeskorte den damaligen ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán zum Flughafen. Am Albplatz in Degerloch fuhr ein Beamter voraus, um die Einmündung der Rubensstraße zu sperren. Sein Kollege, der 61-jährige erfahrene Polizist, stellte sich mit seiner Maschine auf die Kreuzung, um sie für den Konvoi freizuhalten. Die Angeklagte fuhr laut Anklage dennoch von der Rubensstraße kommend an vier wartenden Autos vorbei und bog links ab. Dabei rammte sie das Motorrad des 61-Jährigen. Er wurde gegen seinen Kollegen geschleudert. Der Beamte erlag noch am Unfallort seinen Verletzungen, sein Kollege wurde schwer verletzt.
In erster Instanz verurteilte das Amtsgericht die Frau wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Gegen dieses Urteil legten sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Die Staatsanwaltschaft hält die Strafe für zu milde. Die Verteidigung ist vom Gegenteil überzeugt und kämpft um einen Freispruch.
- Der 61-jährige Polizist hätte im Ruhestand sein können
- Die Angeklagte überholte an vier wartenden Autos vorbei
- Ein möglicher Verfahrensfehler besteht
- Die Verteidigung fordert Einsicht in die PDV 100
- Der schwerverletzte Beamte als Zeuge
- Die Verteidigung argumentiert, dass die Situation unübersichtlich war
Im Zeugenstand befragten die Verteidiger am zweiten Tag den schwerverletzt überlebenden Beamten, der auch als Nebenkläger auftritt, minutiös zu seinen Handlungen. Die Aussage, er habe sich «mittig» und so aufgestellt, «wie er es gelernt habe», genügte ihnen nicht. Sie wollten wissen, welche konkreten Vorgaben die PDV 100 für eine solche Absperrsituation macht. Wie viele Meter Abstand sind vorgeschrieben? Wie genau muss sich ein Beamter positionieren? Der Richter unterbrach diese Linie der Befragung. Er verwies auf eine schriftliche Stellungnahme eines Polizeivorgesetzten. Diese besage, dass die PDV 100 nur Grundlagen beschreibe. Konkrete Zahlen oder starre Positionierungsvorschriften für jeden Einzelfall enthielte sie nicht. Eine Befragung des Zeugen hierzu sei daher nicht zielführend und verletze das Dienstgeheimnis.
Doch die Verteidigung beharrt auf ihrem Recht, jede für den Fall relevante Beweislage prüfen zu können. Wenn die genaue Einhaltung der Dienstvorschrift für die Bewertung der Schuldfrage entscheidend ist, dann muss sie auch eingesehen werden dürfen, so ihr Argument. Sie vertritt die These, ihre Mandantin sei in eine unübersichtliche und möglicherweise falsch abgesicherte Situation hineingefahren. Einer der Verteidiger ging sogar so weit zu behaupten, der getötete Polizist «hätte auch unsere Mandantin totfahren können».
Für die Hinterbliebenen des getöteten Beamten und seinen verletzten Kollegen sind diese Vorwürfe schwer zu ertragen. Der 61-Jährige war ein erfahrener Polizist, der eigentlich schon im Ruhestand hätte sein können. Wegen der Fußball-Europameisterschaft 2024 hatte er seinen Dienst verlängert, um bei diesem Großereignis noch einmal mit seiner Motorradstaffel im Einsatz zu sein. Sein Tod erschütterte die Stuttgarter Polizei tief.
| Aspekte | Informationen |
|---|---|
| Unfallzeitpunkt | Ende Juni 2024 |
| Verurteilung | Fahrlässige Tötung und Körperverletzung |
| Strafe | 1 Jahr und 3 Monate Bewährung |
| Opfer | 62-jähriger Polizist |
| Angeklagte | 30-jährige Autofahrerin |
| Ermittlungen | Berufung eingelegt von beiden Seiten |
Das Gericht steht nun vor einer schwierigen Abwägung. Es muss das berechtigte Interesse der Verteidigung an einer lückenlosen Aufklärung gegen den Schutz von internen Polizeivorschriften abwägen, deren Geheimhaltung aus Sicherheitsgründen geboten sein kann. Gleichzeitig schwebt über dem gesamten Prozess das Damoklesschwert des möglichen Zuständigkeitsfehlers. Sollte der Richter nach Abschluss der Beweisaufnahme bei seiner Einschätzung eines möglichen bedingten Vorsatzes bleiben, müsste ein Urteil gesprochen werden. Dieses Urteil wäre dann höchstwahrscheinlich nicht das letzte Wort. Es würde den Weg für eine Verweisung des Falls an das Schwurgericht und einen kompletten Neuanfang frei machen.
Die Antwort auf die Frage, ob die Kreuzung richtig abgesichert war, ist also mehr als nur eine technische Detailfrage. Sie ist der Schlüssel, der über Schuld oder Unschuld der Angeklagten entscheidet. Und sie ist möglicherweise auch der Hebel, der dieses bereits zweite Verfahren wieder auf Null zurücksetzt. Für alle Beteiligten bedeutet das eine weitere schwere Belastung und eine verlängerte Unsicherheit. Die nächsten Verhandlungstage werden zeigen, ob die Richter der Berufungskammer der Strategie der Verteidigung folgen und die geheimen Vorschriften doch noch zum Gegenstand der Beweisaufnahme machen.