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Nachrichten Lokal > Nachrichten > Berlin > Dobrindts Enteignungsstopp: SPD äußert Bedenken zu Berliner Wohnungsplänen
Berlin

Dobrindts Enteignungsstopp: SPD äußert Bedenken zu Berliner Wohnungsplänen

Julia Becker
Zuletzt aktualisiert: Oktober 26, 2026 9:02 p.m.
Julia Becker
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In der Berliner Wohnungspolitik hat ein Vorschlag aus München eine hitzige Debatte ausgelöst. CSU-Bundesinnenminister Alexander Dobrindt will mit einem sogenannten Investitionsschutzgesetz die Vergesellschaftung großer privater Wohnungsbestände in der Hauptstadt verhindern. Sein Plan stößt in Berlin nicht auf Begeisterung. Besonders bei der SPD gibt es massiven Widerstand.

SPD-Mietrechtsexperte Hakan Demir wirft dem Minister vor, die Verfassung zu umgehen. „Wenn Dobrindt Vergesellschaftungen tatsächlich verfassungskonform unterbinden will, dann soll er den regulären Weg gehen: das Grundgesetz ändern“, sagte Demir dem „Tagesspiegel“. Er hält Dobrindts Vorstoß für nicht haltbar. Der Minister wisse genau, dass er für eine Grundgesetzänderung keine ausreichende Mehrheit im Bundestag finden würde. Eine Zweidrittelmehrheit ist dafür nötig. Deshalb versuche er es mit einem einfachen Bundesgesetz. Demir warnt, dass sich Dobrindt damit „auf verfassungsrechtlich rutschigem Boden“ bewege.

Konkret plant Dobrindt zwei strikte Regelungen. Erstens soll die Entschädigung bei einer möglichen Vergesellschaftung zwingend dem vollen Verkehrswert entsprechen. Das würde die Kosten für die öffentliche Hand extrem in die Höhe treiben. Zweitens soll eine Vergesellschaftung nur als allerletztes Mittel, als „Ultima Ratio“, erlaubt sein. Beide Punkte sind laut Demir im Grundgesetz nicht so festgeschrieben. Artikel 15, der Vergesellschaftungen regelt, schreibt eine „angemessene Entschädigung“ vor. Ob das immer der Marktpreis sein muss, ist eine offene juristische Frage. Eine Ultima-Ratio-Klausel steht dort ebenfalls nicht.

Für Berlin ist das eine entscheidende Angelegenheit. Die Diskussion über die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne beschäftigt die Stadt seit dem erfolgreichen Volksentscheid im Jahr 2021. Viele Berlinerinnen und Berliner erhoffen sich davon eine Milderung der Wohnungsnot und eine Dämpfung der Mietpreise. Sie haben genug von steigenden Mieten und dem Gefühl, dass Gewinne vor Gemeinwohl stehen. Der Vorstoß aus Bayern wird hier als ein Angriff auf die demokratische Entscheidung der Berliner Bevölkerung empfunden. Man fühlt sich von der Bundesregierung gegängelt.

Die SPD in Berlin sieht sich als Verteidigerin dieses Volkswillens. Die Kritik von Hakan Demir macht deutlich, dass der Koalitionspartner der Union auf Bundesebene in dieser Sache nicht an einem Strang zieht. Es geht um die grundsätzliche Frage, welche Spielräume Bundesländer und Städte in der sozialen Wohnungspolitik haben sollen. Berlin besteht auf seinem Recht, unkonventionelle Wege zu gehen, um die Wohnungskrise zu bekämpfen. Der Bund, so die Befürchtung hier, will diese Möglichkeiten mit einem generellen Gesetz ersticken.

Für Sie als Berliner bedeutet dieser Streit vor allem eins: Unsicherheit. Die Pläne für eine Vergesellschaftung liegen aufgrund der komplexen Prüfungen und der angespannten Haushaltslage ohnehin schon auf Eis. Jetzt kommt die Drohung aus München hinzu, dass der Bund das Vorhaben ganz stoppen könnte. Ihre Hoffnung auf mehr bezahlbare städtische Wohnungen rückt damit in weitere Ferne. Gleichzeitig gibt es keine einfache Alternative. Der Neubau kommt nur schleppend voran und der soziale Wohnungsbau ist chronisch unterfinanziert.

Der Konflikt zeigt, wie tief der Graben in der Wohnungspolitik zwischen Bund und Ländern ist. Während die Bundesregierung mit Investitionsschutz argumentiert, fordert Berlin Handlungsfreiheit für soziale Maßnahmen. Das Ergebnis dieser Auseinandersetzung wird prägend sein. Es wird zeigen, ob Großstädte wie Berlin in extremen Notsituationen auch zu extremen Mitteln greifen dürfen. Oder ob der Bund solche Schritte von vornherein unmöglich macht. Für Sie als Mieter bleibt es ein zermürbendes Warten auf bezahlbare Lösungen.

  • Investitionsschutzgesetz von Dobrindt
  • Widerstand der SPD in Berlin
  • Kritik an Verfassungsumgehung
  • Diskussion seit Volksentscheid 2021
  • Erste strikte Regelungen geplant
  • Unsicherheit für Berliner Mieter
Aspekt Details
Initiator Alexander Dobrindt
Regelung 1 Entschädigung zum vollen Verkehrswert
Regelung 2 Vergesellschaftung als Ultima Ratio
Widerstand SPD-Mietrechtsexperte Hakan Demir
Finanzielle Situation Angespannte Haushaltslage in Berlin
Folge Unsicherheit für Mietinteressierte
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VonJulia Becker
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Julia ist eine engagierte Reporterin für den Süden Deutschlands mit Schwerpunkt auf München und Stuttgart. Sie schreibt über lokale Kulturveranstaltungen, das wirtschaftliche Stadtleben und Geschichten von Menschen, die ihre Region prägen. Ihre Beiträge zeichnen sich durch Nähe, Empathie und starke persönliche Perspektiven aus.
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