Es ist eine Debatte, die Berlin fast so lange beschäftigt wie die Mauer verschwunden ist. Können Menschen, die hier leben, Steuern zahlen und ihre Kinder großziehen, aber keinen deutschen Pass besitzen, mitwählen? Jetzt wollen es Linke, Grüne und SPD in Berlin wieder versuchen. Sie planen, das Wahlrecht auf Landes- und Bezirksebene für Menschen ohne deutschen Pass zu öffnen. Wer fünf Jahre in Deutschland lebt, soll wählen und selbst kandidieren dürfen. Das betrifft rund 395.400 Menschen in unserer Stadt, die weder Deutsche noch EU-Bürger sind. Sie dürfen heute nicht einmal die Bezirkspolitik mitgestalten, die über ihre Schulen, Spielplätze und Buslinien entscheidet.
Die Berliner Integrationsbeauftragte Katarina Niewiedzial nennt das eine massive Demokratielücke. Sie sagt, wer dauerhaft hier lebe, müsse mitgestalten können. Aber der Weg dahin ist voller Hindernisse. Er führt über Jahrzehnte zurück.
Eine Idee so alt wie das wiedervereinte Deutschland
Die ersten Versuche gab es Ende der 1980er Jahre. Damals wurde klar, dass viele sogenannte Gastarbeiter für immer bleiben würden. Hamburg und Schleswig-Holstein machten damals den Vorstoß für ein kommunales Wahlrecht. Doch das Bundesverfassungsgericht stoppte sie 1990. Die Richter sagten: Das Staatsvolk, von dem die Macht ausgeht, sind die deutschen Staatsangehörigen. Die Länder könnten das allein nicht ändern.
Eine Tür ließen sie offen. Das Gericht schlug eine Änderung des Grundgesetzes vor. Genau das passierte kurz darauf – aber nur für EU-Bürger. Seit 1992 kann ein Spanier in Berlin seine Bezirksvertretung wählen. Ein türkischer Nachbar, der vielleicht schon sein ganzes Leben hier wohnt, darf das nicht. Diese Ungleichbereibung prägt seitdem die Debatte.
Berlin tanzt seit Jahren auf der Stelle
Berlin versucht es immer wieder. 2022 brachte die damalige rot-grün-rote Regierung unter Franziska Giffey einen Antrag für ein erweitertes Wahlrecht ein. Nach der Wahl wechselte die SPD in eine Koalition mit der CDU und ließ das Projekt fallen. Grüne und Linke scheiterten 2024 damit erneut im Abgeordnetenhaus. SPD, CDU und AfD stimmten dagegen.
Jetzt kündigt die gleiche SPD in neuen Sondierungen mit Linken und Grünen an, das Wahlrecht doch öffnen zu wollen. Die ehemalige Bürgermeisterin Giffey warnt heute öffentlich vor dem Plan, den ihre eigene Regierung vor vier Jahren noch vorantrieb. Der aktuelle Regierende Bürgermeister Kai Wegner von der CDU lehnt es kategorisch ab. Er sagt, das Wahlrecht sei an die Staatsangehörigkeit gebunden. Eine Grundgesetzänderung werde seine Partei nie unterstützen.
Warum das für Sie wichtig ist – egal, woher Sie kommen
Die Frage geht weit über Parteipolitik hinaus. Sie betrifft das Fundament unserer Stadtgesellschaft. Aktuell bestimmen Politiker in den Bezirksämtern und im Abgeordnetenhaus über Dinge, die jeden Berliner Alltag prägen:
- Wo neue Wohnungen gebaut werden
- Welche Schulgebäude saniert werden
- Wie der öffentliche Nahverkehr läuft
- Wie viele Spielplätze entstehen
- Welche kulturellen Einrichtungen gefördert werden
- Wie das Umweltbewusstsein gefördert wird
Doch ein großer Teil derjenigen, die diese Entscheidungen ausbaden oder davon profitieren, hat kein Mitspracherecht.
Stellen Sie sich vor, Ihr Kiez bekommt einen neuen Park. Oder die BVG streicht Ihre Buslinie. Sie dürfen mitreden, wenn Sie einen deutschen Pass haben. Ihr Nachbar aus der Ukraine, der seit acht Jahren hier lebt, darf das nicht. Er ist von der Entscheidung genauso betroffen, kann aber die Verantwortlichen nicht wählen. Befürworter sagen, das untergrabe den demokratischen Gedanken. Gegner halten dagegen, die Staatsbürgerschaft sei die logische und notwendige Hürde für das Wahlrecht.
Die Hürde ist hoch: Es braucht Zweidrittel im Bund
Die rechtliche Lage ist klar. Berlin kann das nicht alleine beschließen. Das Grundgesetz muss geändert werden. Dafür braucht es Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat. Das ist eine hohe Hürde. Bundesweit gibt es dafür bisher keine Mehrheit. Auch die Berliner Verfassung müsste angepasst werden.
Einige Rechtswissenschaftler wie Professor Tarik Tabbara aus Berlin argumentieren, die Zeit sei reif für eine neue Auslegung. Die Gesellschaft von heute sei nicht mehr die von 1990. Eine schnellere Einbürgerung allein löse das Problem nicht. Der Weg zur deutschen Staatsbürgerschaft ist lang. In der Zwischenzeit leben Hunderttausende Berliner ohne politische Stimme.
Was kommt jetzt auf Berlin zu?
Die Sondierungsgespräche laufen. Sollten Linke, Grüne und SPD eine Koalition bilden, wird dieses Thema ganz oben auf der Agenda stehen. Sie versprechen, sich auf allen Ebenen dafür einzusetzen. Doch selbst wenn Berlin alles gibt, liegt die endgültige Entscheidung in Bonn und in den anderen Landeshauptstädten.
Für die fast 400.000 Berliner ohne EU-Pass ändert sich vorerst nichts. Sie zahlen weiter ihre Steuern. Ihre Kinder gehen hier zur Schule. Sie gestalten das Stadtleben mit. Aber bei der nächsten Wahl zum Abgeordnetenhaus oder ihrer Bezirksverordnetenversammlung bleiben sie außen vor. Die Debatte darüber, ob das richtig ist, wird unsere Stadt noch lange begleiten. Sie geht an die Identität Berlins. An die Frage, wer in dieser Stadt mitentscheiden darf und wer nur zuschaut.
| Aspekt | Details |
|---|---|
| Betroffene Personen | 395.400 Menschen ohne deutschen Pass in Berlin |
| Voraussetzungen für Wahlrecht | Fünf Jahre Aufenthalt in Deutschland |
| Politische Parteien | Linke, Grüne, SPD, CDU, AfD |
| Änderung des Grundgesetzes | Erforderlich für das Wahlrecht |
| Notwendige Mehrheit | Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat |
| Zeitraum | Debatte seit Ende der 1980er Jahre |