In Berlin baut sich eine juristische und politische Konfrontation auf, die weit über die Stadtgrenzen hinausstrahlt. Der Kern des Streits ist die von Rot-Rot-Grün geplante Enteignung großer Wohnungskonzerne und der Versuch des Bundesinnenministers Alexander Dobrindt, diese Pläne zu stoppen.
Die drei Berliner Parteien, die eine neue Regierung bilden wollen, planen konkret, private Wohnungsunternehmen mit mehr als 10.000 Wohnungen im Bestand zu enteignen. Sie rechnen mit Entschädigungskosten von etwa 16 Milliarden Euro. Experten gehen jedoch davon aus, dass dieser Betrag deutlich unter dem eigentlichen Verkehrswert der Immobilien liegen würde. Innenminister Dobrindt von der CSU will diesen Vorstoß mit einem eigenen Bundesgesetz, einem sogenannten Investitionsschutzgesetz, durchkreuzen. Sein Ministerium bestätigt, dass es bisher nur Eckpunkte gibt, einen fertigen Gesetzentwurf aber noch nicht.
Dobrindts Pläne sehen drei klare Hürden vor:
- Bei einer Enteignung muss die volle Entschädigung zum Verkehrswert gezahlt werden.
- Dieser Wert muss durch ein unabhängiges Gutachten ermittelt werden.
- Die Entschädigung muss sofort und in bar erfolgen.
- Eine Vergesellschaftung ist nur möglich, wenn ihre absolute Notwendigkeit bewiesen ist.
- Alle anderen Mittel, wie massive staatliche Investitionen in den Neubau, müssen vollständig ausgeschöpft sein.
- Ein Verhinderungsgesetz aus Berlin darf die Berliner Bevölkerung nicht stoppen.
Die Reaktionen aus den Berliner Parteibüros ließen nicht lange auf sich warten und sind außerordentlich scharf. Die Berliner Linke, deren Spitzenkandidatin Elif Eralp im ZDF sprach, wirft Dobrindt vor, verfassungswidrig zu handeln. Sie beruft sich auf Artikel 15 des Grundgesetzes, der Vergesellschaftungen gegen Entschädigung ausdrücklich erlaubt. Eralp sagte, dieses Gesetz habe nichts mit Investitionsschutz zu tun, es sei ein Gesetz gegen die Berliner Mieter. Fraktionschef Tobias Schulze betont den Volksentscheid von 2021, bei dem sich knapp 60 Prozent der Wähler für die Enteignung aussprachen. Er macht klar, dass sich die Berliner Bevölkerung von einem Verhinderungsgesetz aus Berlin nicht stoppen lassen werde.
Die Berliner Grünen unterstützen diese Linie. Ihr Landeschef Philmon Ghirmai wirft Dobrindt «fehlenden Respekt gegenüber dem Wählerwillen» vor und bezeichnet sein Vorgehen als parteipolitisches Manöver. Selbst die SPD, die dem Enteignungsprojekt ansonsten eher zurückhaltend gegenübersteht, geht in die Offensive. Der Berliner SPD-Chef Steffen Krach nannte Dobrindts Agieren «planlos und peinlich». Er kritisierte, die Union habe mit ihrer Einmischung in den Wahlkampf die Debatte überhaupt erst angeheizt und müsse nun die Konsequenzen tragen.
Dobrindt seinerseits beruft sich auf Artikel 14 des Grundgesetzes, der das Eigentum schützt. Er hält den «linken Vergesellschaftungs-Fetisch» für mit der Verfassung unvereinbar. Innerhalb der Unionsfraktion erhält er deutlichen Rückhalt. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Günter Krings sagte, das Gesetz komme keinen Tag zu früh. Er warnte vor den wirtschaftlichen Folgen. Wohnungsunternehmen würden bereits Neubauprojekte stoppen und Banken die Finanzierung einstellen, was die Wohnungsnot in Berlin weiter verschärfe. Wer sich an einer vollen Verkehrswertentschädigung störe, habe den Boden der sozialen Marktwirtschaft verlassen.
Diese Auseinandersetzung geht weit über eine normale politische Meinungsverschiedenheit hinaus. Es ist ein grundsätzlicher Streit um die Interpretation unserer Verfassung. Beide Seiten beanspruchen für sich, das Grundgesetz auf ihrer Seite zu haben. Die eine Seite pocht auf das Eigentumsrecht, die andere auf die Möglichkeit der Vergesellschaftung zum Wohle der Allgemeinheit. Es gibt in der deutschen Nachkriegsgeschichte keinen vergleichbaren Präzedenzfall für einen solchen massiven Eingriff in privates Wohneigentum.
Für Sie als Berliner Bürger bedeutet dieser Streit vor allem eins: Unsicherheit. Die Frage, ob und wie bezahlbarer Wohnraum in der Stadt geschaffen oder gesichert werden kann, bleibt unbeantwortet. Die politische Eskalation löst kein einziges praktisches Problem. Sie vertreibt möglicherweise Investoren und gefährdet den dringend benötigten Wohnungsneubau, während die Mieten weiter steigen. Die Debatte ist zu einem Machtkampf zwischen Landes- und Bundespolitik erstarrt, bei dem die konkreten Nöte der Mieter in den Hintergrund zu treten drohen.
Die nächsten Schritte sind nun juristischer und legislativer Natur. Dobrindt muss seinen Gesetzentwurf vorlegen. Rot-Rot-Grün in Berlin muss, sofern es zur Regierungsbildung kommt, seinerseits ein Landesgesetz auf den Weg bringen. Beide Vorhaben werden mit Sicherheit vor dem Bundesverfassungsgericht enden. Dieser Prozess wird Jahre dauern. In dieser Zeit wird sich an der angespannten Wohnungslage in der Stadt voraussichtlich wenig ändern. Sie erleben einen politischen Showdown, bei dem die eigentliche Lösung der Wohnungsfrage auf unbestimmte Zeit vertagt wird.
| Person | Position | Meinung |
|---|---|---|
| Alexander Dobrindt | Bundesinnenminister | Pläne sind notwendig zum Schutz des Eigentums |
| Elif Eralp | Spitzenkandidatin der Linken | Vorwurf der Verfassungswidrigkeit |
| Tobias Schulze | Fraktionschef der Linken | Berliner Volksentscheid unterstützt die Enteignung |
| Philmon Ghirmai | Landeschef der Grünen | Parteiliches Manöver von Dobrindt |
| Steffen Krach | Berliner SPD-Chef | Dobrindts Agieren ist planlos |
| Günter Krings | Stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Union | Gesetz kommt zu spät |