Die Volksinitiative «Schluss mit Gendersprache in Verwaltung und Bildung» hat vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht einen bedeutenden Teilerfolg errungen. Am Freitag entschied das Gericht, dass die Initiative rechtmäßig ist und fortgeführt werden darf. Rund 16.000 Hamburgerinnen und Hamburger hatten das Anliegen bereits mit ihrer Unterschrift unterstützt.
Die Initiative fordert, dass in Behörden, Schulen und Hochschulen auf geschlechtergerechte Sprache verzichtet wird. Dabei geht es vor allem um Sonderzeichen wie Sternchen oder Doppelpunkte. Der Hamburger Senat hatte das Vorhaben zunächst für unzulässig erklärt und argumentiert, es greife zu stark in die Wissenschaftsfreiheit ein. Das Verfassungsgericht wies diese Bedenken nun teilweise zurück.
«Die Entscheidung ist ein wichtiger Schritt für die demokratische Mitbestimmung«, erklärt Sabine Mertens, Sprecherin der Initiative. Die Befürworter sehen darin ein Signal für verständliche Kommunikation. In den sozialen Medien löste das Urteil kontroverse Diskussionen aus. Als Lokalredakteurin beobachte ich seit Monaten, wie dieses Thema die Stadtgesellschaft spaltet.
Professor Hinnerk Wißmann vom Institut für Öffentliches Recht an der Uni Münster betont: «Das Gericht hat die Grenzen der direkten Demokratie neu definiert.» Der Senat muss nun das weitere Verfahren einleiten. Die nächste Stufe wäre ein Volksbegehren.
Die Auseinandersetzung um geschlechtergerechte Sprache bleibt für Hamburg ein Dauerthema. Sie zeigt, wie stark sich auch lokale Politik mit grundsätzlichen gesellschaftlichen Fragen beschäftigen muss.