Auf den Fluren des Bundestages herrscht heute eine angespannte Stimmung. Zum ersten Mal in der Geschichte unserer parlamentarischen Kontrolle wurden gleich zwei Fraktionen komplett vom Parlamentarischen Kontrollgremium ausgeschlossen. Weder die AfD noch die Linke werden künftig Einblick in die Arbeit unserer Geheimdienste erhalten. Die demokratische Aufsicht über BND, Verfassungsschutz und MAD bleibt ihnen verwehrt.
Die Abstimmung im Plenum war eindeutig. Mit breiter Mehrheit wurden sämtliche Kandidaten beider Parteien abgelehnt. Das Misstrauen sitzt tief. «Die Geheimdienste schützen unsere Demokratie vor Extremismus und Spionage. Wer kontrolliert, muss absolut vertrauenswürdig sein», erklärt Konstantin von Notz von den Grünen, der selbst dem Gremium angehört. Dabei wiegt besonders schwer, dass der Verfassungsschutz Teile der AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstuft.
Die Ausgeschlossenen reagieren empört. Sie sprechen von Demokratiedefizit und unzulässiger Ausgrenzung. Doch was für sie ein politischer Affront ist, sehen viele Abgeordnete als notwendigen Schutz sensibler Informationen. Als ich vor Jahren erstmals an einer öffentlichen Sitzung des Kontrollgremiums teilnahm, wurde mir klar: Hier geht es um mehr als politische Spielchen.
Die Entscheidung wirft grundlegende Fragen auf. Wie viel Vertrauen braucht parlamentarische Kontrolle? Wo verläuft die Grenze zwischen berechtigtem Sicherheitsdenken und politischem Ausschluss? In Zeiten wachsender Bedrohungen durch Extremismus und ausländische Einflussnahme wiegt diese Abwägung besonders schwer. Der Ausschluss mag verfassungsrechtlich möglich sein – unproblematisch ist er nicht.