Article – Die Entscheidung des Kölner Landgerichts sorgt für Aufregung in der Domstadt. Das Erzbistum Köln muss kein Schmerzensgeld an ein Missbrauchsopfer zahlen, obwohl der Täter als Priester tätig war. Der ehemalige Geistliche hatte in den 1970er Jahren einen damals neunjährigen Messdiener missbraucht. Rund 800.000 Euro an Schmerzensgeldforderungen wurden abgewiesen.
«Die Kirche kann nicht für alles verantwortlich gemacht werden, was ihre Mitarbeiter tun», begründete das Gericht sein Urteil. Der Priester sei in diesem Fall aus eigenem Antrieb als Privatperson tätig gewesen. Die Begründung erscheint vielen Kölnern widersprüchlich. Als langjährige Beobachterin der kirchlichen Entwicklungen in Köln überrascht mich diese Entscheidung. Die katholische Kirche ringt seit Jahren mit ihrer Verantwortung für Missbrauchsfälle.
Der betroffene Mann hatte den früheren Priester bereits erfolgreich verklagt. Ihm wurden 25.000 Euro zugesprochen. Das Urteil gegen das Erzbistum ist noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt des Klägers kündigte Berufung an. «Wir werden alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen», erklärte er nach der Verhandlung.
Für die Betroffenen bedeutet diese Entscheidung einen weiteren schmerzlichen Rückschlag. Die juristische Aufarbeitung von Missbrauchsfällen bleibt kompliziert. Während das Erzbistum auf rechtlicher Ebene einen Erfolg verbuchen kann, steht die moralische Verantwortung der Institution weiterhin im Fokus der öffentlichen Debatte.