Im Kölner Landgericht wurde heute eine wichtige Entscheidung getroffen. Die Schmerzensgeldklage eines Missbrauchsopfers gegen das Erzbistum Köln wurde abgewiesen. Der 56-jährige Kläger hatte 830.000 Euro gefordert. In Nordrhein-Westfalen wurden seit 2010 mehr als 600 kirchliche Missbrauchsfälle bekannt.
Das Gericht begründete die Entscheidung mit der Verjährung des Falls. Der Mann wurde in den 1970er Jahren als Messdiener missbraucht. Rechtlich gelten für solche Fälle strenge Fristen. «Die Verjährung schützt potenzielle Beklagte vor unzumutbaren Beweisschwierigkeiten», erklärte Richterin Margarethe Reske während der Urteilsverkündung. Das Erzbistum hatte bereits freiwillige Anerkennungszahlungen geleistet.
Betroffenenvertreter zeigten sich enttäuscht. Peter Bringmann-Henselder von der Betroffeneninitiative kritisierte: «Es ist frustrierend, dass die Kirche sich hinter Verjährungsfristen versteckt, statt volle Verantwortung zu übernehmen.» Als langjährige Beobachterin solcher Prozesse fällt mir auf, wie schwer der juristische Weg für Betroffene bleibt.
Die Entscheidung könnte wegweisend für ähnliche Klagen sein. Der Anwalt des Klägers prüft nun eine Berufung beim Oberlandesgericht. Das Urteil zeigt die Grenzen des deutschen Rechtssystems bei der Aufarbeitung jahrzehntealter Missbrauchsfälle. Verjährung und Beweislast bleiben für Betroffene hohe Hürden auf dem Weg zur Gerechtigkeit.