Die Verhandlung um den mutmaßlichen Fall von Polizeigewalt am Alexanderplatz hat gestern im Amtsgericht Tiergarten begonnen. Vor Gericht steht ein 30-jähriger Polizeibeamter, dem vorgeworfen wird, einen Obdachlosen ohne ersichtlichen Grund geschlagen zu haben. Laut Polizeistatistik wurden im vergangenen Jahr 152 Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt gegen Berliner Beamte eingeleitet.
Der Vorfall ereignete sich im August 2022, als der Angeklagte mit zwei Kollegen am Alex Streife lief. Überwachungskameras zeichneten auf, wie der Beamte dem 55-jährigen Obdachlosen mehrfach ins Gesicht schlug. Der Angeklagte brach während seiner Aussage in Tränen aus. «So etwas machen wir nicht», beteuerte er. Der Polizist behauptete, er habe sich bedroht gefühlt, als der Mann nicht auf Anweisungen reagierte.
Zeugen berichten jedoch von einer anderen Situation. «Der Mann saß einfach nur da und hat niemanden belästigt«, erklärte eine 42-jährige Augenzeugin. Auch der leitende Polizeidirektor Klaus Werfel äußerte sich kritisch: «Solches Verhalten entspricht nicht unseren Dienstvorschriften und untergräbt das Vertrauen in die Polizeiarbeit.»
Der Prozess hat in der Berliner Bevölkerung Diskussionen über Polizeigewalt ausgelöst. Er wird voraussichtlich noch drei weitere Verhandlungstage dauern. Sollte der Beamte schuldig gesprochen werden, drohen ihm nicht nur strafrechtliche Konsequenzen, sondern auch das Ende seiner Karriere bei der Polizei. Die Grenze zwischen notwendiger Amtsgewalt und Übergriff bleibt eine der schwierigsten Fragen unserer Gesellschaft.