Das Ringen um die hohen Wächter unserer Verfassung erlebt neue Wendungen. Die Union verweigert eine gemeinsame Kandidatensuche für die Nachbesetzung am Bundesverfassungsgericht. Die Zusammenarbeit mit der Ampelkoalition? Ein klares Nein. Unser höchstes Gericht steht vor einem politischen Tauziehen, während zwei wichtige Posten neu besetzt werden müssen.
CDU-Fraktionsvize Günter Krings ließ gestern verlauten, die Union werde keinen gemeinsamen Vorschlag mit den Regierungsparteien vorlegen. Besonders brisant: Ersetzt werden müssen ausgerechnet die beiden Richter des Zweiten Senats, die für Wahlrecht und Parteienfinanzierung zuständig sind. «Das Bundesverfassungsgericht ist kein Ort für parteipolitische Deals», betonte Krings gegenüber der FAZ.
Die Blockadehaltung hat tiefere Wurzeln. Nach dem umstrittenen Wahlrechtsurteil und der Ampel-Kürzung bei der AfD-Parteienfinanzierung ist das Klima vergiftet. Ich erinnere mich an Gespräche mit Verfassungsrechtlern vor einem Jahr – schon damals warnten sie vor genau dieser Pattsituation. Die Richterposten erfordern eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag. Ohne Einigung keine Wahl.
Die Demokratie lebt vom Kompromiss, gerade bei ihren wichtigsten Institutionen. Wird das Verfassungsgericht zum politischen Spielball, verlieren am Ende alle. Der ehemalige Verfassungsrichter Udo Di Fabio mahnte kürzlich in einem Gastbeitrag zur Besonnenheit. Vielleicht sollten unsere Volksvertreter diese Weisheit beherzigen.