Die Berliner Polizei handelte überzogen, als sie den Palästina-Kongress im April auflöste. Das Verwaltungsgericht Berlin stufte das erlassene Betätigungsverbot gegen die Organisatoren als rechtswidrig ein. Rund 300 Teilnehmer wurden damals aus dem Veranstaltungsort gedrängt, was bundesweit für Diskussionen sorgte.
Die Richter begründeten ihre Entscheidung mit einem unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte. Zwar habe die Polizei legitime Sicherheitsbedenken gehabt, die Komplettauflösung sei jedoch nicht gerechtfertigt gewesen. «Die Versammlungsfreiheit gilt auch bei kontroversen Themen«, erklärte Rechtsanwältin Nadija Samour, die mehrere Betroffene vertritt. Mildere Maßnahmen wären möglich gewesen.
Besonders umstritten bleibt die Rolle des politischen Drucks. Innensenatorin Iris Spranger hatte im Vorfeld ein hartes Durchgreifen gefordert. Ein Polizeibeamter, der anonym bleiben möchte, bestätigte mir gegenüber die angespannte Stimmung während des Einsatzes. Die Berliner Community palästinensischer Herkunft fühlt sich zunehmend ausgegrenzt.
Das Urteil könnte weitreichende Folgen für künftige Versammlungen haben. Die Behörden müssen ihre Eingriffsschwellen neu bewerten. Die Frage bleibt: Wie lässt sich der schmale Grat zwischen Sicherheitsbedenken und Versammlungsfreiheit in unserer Stadt künftig besser bewältigen?