Der Protest gegen die hessische Wahlrechtsreform geht in die nächste Runde. Gestern legte die FDP offiziell Verfassungsklage ein. Die umstrittene Reform hatte der Landtag im Juni beschlossen – gegen den erbitterten Widerstand von Liberalen und SPD. Nun ziehen die Liberalen vor den Staatsgerichtshof in Wiesbaden.
Die Reform betrifft uns alle als Wähler direkt. Sie führt unter anderem eine 4-Prozent-Hürde ein, die kleinere Parteien vom Parlament fernhalten könnte. Für mich als Beobachterin der politischen Szene ist diese Entwicklung bemerkenswert. Die Liberalen sehen darin einen Angriff auf die Demokratie selbst. «Die schwarz-grüne Landesregierung hat mit ihrer Mehrheit ein Wahlrecht beschlossen, das massiv in die politischen Teilhaberechte der Bürgerinnen und Bürger eingreift», erklärt FDP-Generalsekretär Moritz Promny.
Bei meinem letzten Besuch im Landtag konnte ich die aufgeheizte Stimmung deutlich spüren. Die Regierungsfraktionen verteidigen die Reform hingegen als Maßnahme gegen eine weitere Zersplitterung des Parlaments. Eine Argumentation, die ich durchaus nachvollziehen kann.
Die Klage könnte Signalwirkung haben. Auch in anderen Bundesländern gibt es ähnliche Debatten. Wie der Staatsgerichtshof entscheiden wird, bleibt abzuwarten. Fest steht: Das Spannungsfeld zwischen Regierungsstabilität und politischer Vielfalt beschäftigt uns weiterhin – nicht nur in Hessen.