Die Debatte um ein mögliches AfD-Verbotsverfahren gewinnt wieder an Fahrt. Seit Jahresbeginn mehren sich die Stimmen, die ein rechtliches Vorgehen gegen die Partei fordern. Nach den jüngsten Enthüllungen über rechtsextreme Netzwerke scheint die Diskussion einen neuen Höhepunkt zu erreichen.
«Ein Verbotsverfahren ist kein politisches Instrument, sondern das letzte Mittel unserer wehrhaften Demokratie», betont Bundesinnenministerin Nancy Faeser. Die Hürden dafür sind hoch. Das Bundesverfassungsgericht müsste die Verfassungsfeindlichkeit der Partei feststellen. Zudem müsste eine «aktiv kämpferische Haltung» nachgewiesen werden. Ich erinnere mich noch gut an das gescheiterte NPD-Verbotsverfahren 2017. Damals scheiterte der Antrag nicht an der Verfassungsfeindlichkeit, sondern an der zu geringen Bedeutung der Partei.
Anders als damals spielt die AfD heute eine gewichtige Rolle in der Parteienlandschaft. Die Einstufung mehrerer Landesverbände als «gesichert rechtsextremistisch» durch den Verfassungsschutz liefert wichtige Anhaltspunkte. Die Befürworter eines Verfahrens sehen darin eine notwendige Grenzziehung. Kritiker warnen hingegen vor einem «Märtyrerstatus» der Partei.
Ob es tatsächlich zu einem Verbotsverfahren kommt, bleibt offen. Die Debatte selbst zeigt jedoch, wie sehr die Frage nach dem Umgang mit Rechtsextremismus unsere Gesellschaft bewegt. Sie zwingt uns, die Balance zwischen Demokratieschutz und Meinungsfreiheit immer wieder neu zu verhandeln.