Der Abend vor dem vielbeachteten Eilverfahren der AfD gegen den Verfassungsschutz brachte eine überraschende Wendung. Die Behörde erklärte, vorerst stillzuhalten. Kein Wort mehr zu möglichen rechtsextremistischen Tendenzen in der Partei, bis das Gericht entschieden hat. Ein bemerkenswerter Schritt mitten im politisch aufgeheizten Europawahlkampf.
Die Entscheidung fiel am Dienstagabend in Münster. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte, dass der Verfassungsschutz zugesagt hat, seine Einstufung der AfD als «rechtsextremistischer Verdachtsfall» nicht weiter öffentlich zu kommunizieren. Die Partei hatte einen entsprechenden Eilantrag gestellt. Der Verfassungsschutz will die richterliche Entscheidung abwarten, bevor er sich wieder zur AfD äußert.
«Dieses Verfahren zeigt beispielhaft die Spannungen zwischen Parteienwettbewerb und Verfassungsschutzrecht», erklärt der Politikwissenschaftler Dr. Martin Thiel. Ich erinnere mich an ähnliche Situationen in früheren Wahlkämpfen. Die Gratwanderung zwischen staatlicher Wächterrolle und politischer Neutralität ist stets heikel.
Die Hauptverhandlung findet am 12. und 13. März statt. Beiden Seiten bleibt wenig Zeit zur Vorbereitung. Für die AfD könnte die Stillhaltezusage einen wichtigen taktischen Erfolg bedeuten – zumindest vorübergehend. Die Frage, wie weit staatliche Institutionen bei der Bewertung politischer Parteien gehen dürfen, wird uns als Gesellschaft noch lange beschäftigen.