Eine Gerichtsentscheidung zu einem Übergriff auf ein lesbisches Paar am Kölner Hauptbahnhof hat in der Stadt für Diskussionen gesorgt. Der Vorfall ereignete sich im letzten Sommer, als die beiden Frauen nach einem gemeinsamen Abend nach Hause gehen wollten.
Nach Angaben der betroffenen Frauen wurden sie von einer Gruppe Jugendlicher zunächst homophob beleidigt und dann körperlich angegriffen. Eine der Frauen erlitt dabei Verletzungen im Gesicht. Die beiden Opfer sind überzeugt, dass sie aufgrund ihrer sexuellen Orientierung zum Ziel wurden, nachdem sie sich in der Öffentlichkeit als Paar zu erkennen gegeben hatten.
Das Amtsgericht Köln kam in seinem Urteil jedoch zu einer anderen Einschätzung. Zwar wurden die Angeklagten wegen Körperverletzung verurteilt, das Gericht sah aber keine ausreichenden Beweise für ein homophobes Motiv. Dies hätte als besonderer Tatumstand zu einer härteren Strafe führen können.
«Wir sind sehr enttäuscht über dieses Urteil», sagt Melanie Weiers vom Kölner LGBTQ+ Zentrum. «Es sendet ein falsches Signal an die Community und verharmlost die zunehmenden Angriffe auf queere Menschen in unserer Stadt.»
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrer Anklage durchaus ein homofeindliches Motiv gesehen. Laut Zeugenaussagen sollen die Täter vor dem Angriff abwertende Bemerkungen über die sexuelle Orientierung der Frauen gemacht haben. Der Richter bewertete diese Aussagen jedoch als nicht ausreichend belastbar.
Die Kölner Polizei verzeichnet seit zwei Jahren einen Anstieg bei Übergriffen auf homosexuelle und queere Personen. Im vergangenen Jahr wurden 36 solcher Fälle registriert, gegenüber 27 im Vorjahr. Experten gehen von einer hohen Dunkelziffer aus, da viele Betroffene aus Angst oder Scham keine Anzeige erstatten.
«Dieser Fall zeigt, wie schwierig es sein kann, diskriminierende Motive vor Gericht nachzuweisen», erklärt Rechtsanwältin Claudia Berger, die auf Hassverbrechen spezialisiert ist. «Oft fehlen eindeutige Beweise, oder das Motiv wird im Verfahren nicht ausreichend thematisiert.»
Die Stadtgesellschaft reagiert gespalten auf das Urteil. Während Vertreter queerer Organisationen von einem Rückschlag für die Bemühungen um mehr Akzeptanz sprechen, betonen andere die Wichtigkeit der juristischen Sorgfalt und die Unabhängigkeit der Gerichte.
Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker betonte nach Bekanntwerden des Urteils: «Köln ist eine weltoffene und tolerante Stadt. Wir stehen fest an der Seite aller Menschen, die aufgrund ihrer Identität oder Orientierung angegriffen werden. Jede Form von Diskriminierung und Gewalt ist inakzeptabel.»
Die beiden betroffenen Frauen überlegen nach Angaben ihres Anwalts, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Sie fühlen sich vom Justizsystem im Stich gelassen und möchten ein deutlicheres Signal gegen Homophobie setzen.
Die Debatte um das Urteil wirft grundsätzliche Fragen auf: Wie können homofeindliche Motive besser nachgewiesen werden? Braucht es mehr Sensibilisierung in Justiz und Polizei? Und wie kann die Stadt Köln queere Menschen besser vor Übergriffen schützen?
«Wir werden unsere Präventionsarbeit verstärken und eng mit der Community zusammenarbeiten», verspricht Kriminalhauptkommissarin Yvonne Schäfer von der Kölner Polizei. «Es ist wichtig, dass Betroffene Vertrauen in die Behörden haben und Vorfälle melden.»
Für viele Mitglieder der LGBTQ+ Community bleibt der Fall ein Beispiel dafür, wie weit der Weg zu vollständiger gesellschaftlicher Akzeptanz noch ist – selbst in einer Stadt wie Köln, die für ihre Vielfalt bekannt ist.