Bei einer Wohnungsdurchsuchung in Hamburg machte die Polizei einen ungewöhnlichen Fund. Die Beamten entdeckten einen ausgestopften Puma in der Wohnung eines 41-jährigen Mannes. Das seltene Tierpräparat wurde umgehend beschlagnahmt, da der Besitzer keine gültigen Unterlagen für das geschützte Raubtier vorweisen konnte.
Die Durchsuchung fand im Rahmen eines anderen Ermittlungsverfahrens statt. Die Polizisten waren eigentlich wegen eines Verdachts auf Drogenbesitz in die Wohnung im Stadtteil Barmbek gekommen. Der Fund des ausgestopften Raubtieres überraschte selbst die erfahrenen Beamten.
«So etwas erleben wir nicht alle Tage», sagte Polizeisprecherin Sandra Meyer. «Bei Wohnungsdurchsuchungen finden wir manchmal exotische Tiere, aber ein präparierter Puma ist wirklich außergewöhnlich.«
Pumas stehen unter Artenschutz und fallen unter das Washingtoner Artenschutzabkommen. Für Besitz, Handel oder Transport solcher Präparate braucht man spezielle Genehmigungen und Herkunftsnachweise. Der 41-jährige Wohnungsinhaber konnte jedoch keine entsprechenden Dokumente vorlegen.
«Der Mann behauptete, das Präparat vor Jahren auf einem Flohmarkt gekauft zu haben», erklärte Meyer. «Er wusste angeblich nicht, dass man dafür Papiere benötigt.»
Neben dem ausgestopften Puma fanden die Beamten auch eine kleine Menge Cannabis in der Wohnung. Gegen den Mann wurden nun Verfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Bundesnaturschutzgesetz eingeleitet.
Das Tierpräparat wurde zu Experten des Zolls gebracht, die sich auf Artenschutzfragen spezialisiert haben. Diese sollen nun das genaue Alter und die Herkunft des Pumas bestimmen. Sollte sich herausstellen, dass das Tier illegal gejagt oder gehandelt wurde, drohen dem Besitzer empfindliche Strafen.
Der Fall erinnert Tierschützer daran, wie wichtig die Kontrolle des Handels mit geschützten Tierarten ist. «Leider gibt es immer noch einen Schwarzmarkt für exotische Tiere und Tierpräparate«, sagte Michael Schmidt vom Hamburger Tierschutzverein. «Viele Käufer sind sich nicht bewusst, dass sie mit solchen Erwerbungen zur Wilderei beitragen können.»
Die Polizei nutzt den ungewöhnlichen Fall, um die Bevölkerung zu sensibilisieren. Wer exotische Tierpräparate kaufen möchte, sollte unbedingt auf gültige Herkunftsnachweise und Artenschutzdokumente achten. Auch bei Flohmärkten oder privaten Verkäufen gelten die strengen Artenschutzbestimmungen.
Der beschlagnahmte Puma wird vermutlich nicht an den Besitzer zurückgegeben. Nach Abschluss der Untersuchungen könnte das Präparat einem Museum oder einer Bildungseinrichtung zur Verfügung gestellt werden, wo es für Artenschutzzwecke genutzt werden kann.