Berlin plant für 2026 ein eigenes Gaststättengesetz
Ein frischer Wind weht durch die Berliner Gastronomie-Landschaft. Der Berliner Senat hat gestern bekanntgegeben, dass die Hauptstadt ab Januar 2026 ein eigenes Gaststättengesetz bekommen wird. Bisher galt in Berlin das Bundesgaststättengesetz, das viele lokale Besonderheiten nicht berücksichtigt.
«Berlin ist nicht wie jede andere deutsche Stadt. Unsere vielfältige Gastronomieszene braucht eigene Regeln, die zu unserem urbanen Lebensgefühl passen», erklärte Wirtschaftssenatorin Franziska Schmidt bei der Pressekonferenz im Roten Rathaus. Der Entwurf des neuen Gesetzes wurde bereits vom Senat verabschiedet und muss nun vom Abgeordnetenhaus diskutiert werden.
Das neue Gesetz soll besonders die kleinen und mittleren Betriebe entlasten. Vereinfachte Genehmigungsverfahren für Außengastronomie, längere Öffnungszeiten in bestimmten Stadtteilen und weniger Bürokratie stehen im Mittelpunkt der Reform. Gleichzeitig werden strengere Auflagen zum Lärmschutz in Wohngebieten eingeführt.
Laut einer Studie der Berliner Industrie- und Handelskammer gibt es derzeit rund 14.500 gastronomische Betriebe in Berlin, die etwa 65.000 Menschen beschäftigen. Die Branche erwirtschaftet jährlich einen Umsatz von circa 3,2 Milliarden Euro und ist damit ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für die Stadt.
Die Hauptänderungen betreffen vor allem fünf Bereiche: Genehmigungsverfahren, Öffnungszeiten, Außengastronomie, Lärmschutz und Qualitätsstandards. Besonders die geplanten «Gastronomiequartiere» in Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte und Neukölln sorgen für Diskussionen. In diesen ausgewiesenen Bereichen sollen Lokale unter der Woche bis 2 Uhr und am Wochenende bis 4 Uhr öffnen dürfen.
Michael Weber vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband Berlin begrüßt die Pläne: «Endlich bekommen wir ein Gesetz, das die Besonderheiten unserer Stadt berücksichtigt. Die Berliner Gastronomie ist ein wichtiger Teil unserer Stadtkultur und braucht mehr Flexibilität.»
Anders sieht das Anwohnerin Claudia Müller aus Prenzlauer Berg: «Wir leiden schon jetzt unter dem Lärm der Kneipen in unserer Straße. Wenn die jetzt noch länger offen haben dürfen, wird es unerträglich.» Die Bürgerinitiative «Ruhe in der Stadt» hat bereits Proteste angekündigt.
Das neue Gesetz sieht einen Ausgleich dieser Interessen vor. Während in den ausgewiesenen Quartieren längere Öffnungszeiten gelten sollen, müssen die Betreiber dort in bessere Schalldämmung investieren. Außerdem sind Schallpegelbegrenzer für Musikbetriebe vorgeschrieben.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Digitalisierung der Verwaltungsprozesse. Künftig sollen Gastronomen alle Anträge über ein zentrales Online-Portal einreichen können. «Die Bearbeitungszeit für Genehmigungen wollen wir von derzeit durchschnittlich vier Monaten auf maximal sechs Wochen verkürzen», verspricht Bezirksstadtrat Thomas Lehmann aus Mitte.
Die neue Regelung betrifft auch die vielen Spätverkaufsstellen, die in Berlin eine besondere Rolle spielen. Sie sollen im neuen Gesetz erstmals klar definiert und reguliert werden. Während Späti-Betreiber mehr Rechtssicherheit erhalten, wird der Alkoholverkauf nach 22 Uhr stärker kontrolliert.
Für kleine Cafés und Imbisse soll es Erleichterungen geben. Betriebe mit weniger als 40 Quadratmetern Gastfläche und ohne Alkoholausschank müssen künftig kein vollständiges Genehmigungsverfahren mehr durchlaufen. Eine vereinfachte Anzeige beim Bezirksamt soll ausreichen.
Der Berliner Senat erhofft sich von dem neuen Gesetz eine Belebung der lokalen Wirtschaft nach den schwierigen Corona-Jahren. «Wir haben in der Pandemie gesehen, wie wichtig unsere Gastronomie für die Lebensqualität in der Stadt ist», betont Wirtschaftssenatorin Schmidt.
Gleichzeitig soll die Qualität der Angebote steigen. Das Gesetz sieht vor, dass Gastronomen künftig an Schulungen zu Hygiene, Allergenen und nachhaltigem Wirtschaften teilnehmen müssen. Ein freiwilliges Qualitätssiegel «Berliner Gastrokultur» wird eingeführt, das Betriebe auszeichnet, die regionale Produkte verwenden und faire Arbeitsbedingungen bieten.
Auch die Außengastronomie wird neu geregelt. Die während der Pandemie eingeführten vereinfachten Genehmigungen für Außenflächen sollen dauerhaft bleiben. Allerdings müssen die Flächen barrierefrei zugänglich sein und dürfen keine Gehwege blockieren.
Das Gesetz soll im März 2025 vom Abgeordnetenhaus verabschiedet werden und nach einer Übergangsphase zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Bis dahin sind noch öffentliche Anhörungen geplant, bei denen Gastronomen, Anwohner und andere Interessengruppen ihre Meinung einbringen können.
«Berlin lebt von seiner Vielfalt und seiner Gastronomieszene. Mit dem neuen Gaststättengesetz wollen wir diese Stärke ausbauen und gleichzeitig die Interessen der Anwohner besser schützen», fasst Wirtschaftssenatorin Schmidt die Ziele zusammen. Ob dieser Spagat gelingt, wird sich erst in der Praxis zeigen.