Die neue Offenheit zum Thema AfD in Berlin hat begonnen. Der Verfassungsschutz darf künftig öffentlich seine Bewertung zur AfD bekanntgeben. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Mittwoch. Damit kippt das Gericht ein vorheriges Urteil, das der AfD Recht gegeben hatte. Etwa 2.800 Mitglieder zählt die Partei aktuell in der Hauptstadt.
Die Behörde hatte die AfD Berlin seit 2019 als Verdachtsfall eingestuft, durfte dies aber nicht öffentlich kommunizieren. «Diese Entscheidung stärkt unsere demokratischen Grundwerte», erklärt Innensenatorin Iris Spranger. Der Verfassungsschutz kann nun seine Erkenntnisse transparent machen, wenn extremistische Bestrebungen erkannt werden. Experten sehen dies als wichtigen Schritt für die politische Bildung. Die Berliner CDU begrüßt das Urteil ebenfalls. In meinen Gesprächen mit Bürgern wurde oft Unverständnis geäußert, warum solche Informationen nicht öffentlich sein sollten.
Der Rechtsstreit begann 2021, als die AfD gegen die öffentliche Einstufung klagte. Zunächst mit Erfolg vor dem Verwaltungsgericht. Mit dem neuen Urteil kann der Verfassungsschutz nun ungehindert über seine Einschätzungen berichten. AfD-Landesvorsitzende Kristin Brinker kündigte bereits rechtliche Prüfungen an. Für die Berliner bedeutet dies mehr Transparenz bei der Bewertung politischer Akteure. Weitere juristische Auseinandersetzungen bleiben zu erwarten.