Es gibt Momente in der politischen Landschaft, die mich sprachlos zurücklassen. Die Verurteilung des AfD-Landtagsabgeordneten Wilko Möller wegen des Zeigens verfassungswidriger Kennzeichen ist solch ein Moment. Der Politiker posierte neben einem Wahlplakat mit Hitlergruß – eine Geste, die unsere Demokratie verhöhnt.
Das Amtsgericht Brandenburg an der Havel verhängte eine Geldstrafe von 13.500 Euro. Die Beweislage war eindeutig: Ein Foto zeigte Möller mit erhobenem rechten Arm vor seinem eigenen Wahlplakat. Seine Verteidigung, er habe lediglich auf das Plakat gezeigt, überzeugte das Gericht nicht. «Diese Ausrede ist an Absurdität nicht zu überbieten», kommentierte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Ich erinnere mich, wie ich beim ersten Anblick des Bildes ungläubig den Kopf schüttelte. Kann ein gewählter Volksvertreter wirklich so gedankenlos sein? Oder schlimmer noch – so berechnend?
Der Fall reiht sich ein in eine besorgniserregende Kette von Vorfällen. Die brandenburgische AfD wird vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft. Möller selbst ist kein Unbekannter: Er war früher Mitglied der rechtspopulistischen Vereinigung «Die Freiheit».
Wenn Grenzen des Sagbaren verschwimmen, müssen juristische Grenzen umso klarer gezogen werden. Was hier geschah, ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Angriff auf unsere historische Verantwortung. Wir sollten wachsam bleiben.