Der Zauber edler Schokolade verführt uns seit jeher. Doch manchmal steckt hinter exotischen Namen weniger als vermutet. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Köln zur sogenannten «Dubai-Schokolade», das die Verbrauchererwartungen in den Mittelpunkt rückt.
«Bei Produktbezeichnungen mit geografischem Bezug erwarten Verbraucher eine tatsächliche Verbindung zum genannten Ort», erklärte der Vorsitzende Richter in der Begründung. Genau diese Verbindung fehlte bei der beworbenen Köstlichkeit. Die luxuriös anmutenden Pralinen hatten mit dem Emirat nur den Namen gemein – hergestellt wurden sie komplett in Deutschland.
Letzte Woche erlebte ich selbst, wie meine Nachbarin begeistert von ihrer «Dubai-Schokolade» schwärmte. «So exotisch, so anders!», schwärmte sie. Als ich nachfragte, worin denn das Besondere liege, zuckte sie ratlos mit den Schultern. Genau hier liegt das Problem: Der Name suggeriert eine Exklusivität, die das Produkt nicht einlöst.
Das Urteil spiegelt einen wachsenden Trend im Verbraucherschutz wider. Geografische Herkunftsangaben müssen der Wahrheit entsprechen. Dies betrifft nicht nur Schokolade, sondern zahlreiche Produkte im Lebensmittelbereich. Für uns Konsumenten bedeutet das mehr Transparenz beim Einkauf. Und manchmal ist die Schokolade aus der lokalen Manufaktur vielleicht sogar das wahre Luxuserlebnis – ganz ohne exotischen Namen.