Die Hamburger Justiz erlebt erneut Spannungen im aufsehenerregenden Prozess gegen den Steakhaus-Gründer Eugen Block. Der 83-jährige Unternehmer hat seine Kritik am Verfahren deutlich verschärft. Vor dem Hamburger Landgericht wirft Block der zuständigen Richterin nun Befangenheit vor. Die Atmosphäre im Gerichtssaal ist merklich angespannt, wie unsere Redaktion bei der gestrigen Verhandlung beobachten konnte.
Der Block-House-Gründer kämpft seit Monaten gegen Vorwürfe im Zusammenhang mit Steuerangelegenheiten. Seine Verteidigung bemängelt insbesondere die Prozessführung. «Die Art und Weise, wie Beweisanträge unserer Seite behandelt werden, lässt an der Unvoreingenommenheit des Gerichts zweifeln», erklärte Blocks Anwalt Thomas Fischer gegenüber anwesenden Medienvertretern. Die Staatsanwaltschaft hingegen betont die Korrektheit des Verfahrens und verweist auf die umfangreiche Beweislage.
Beobachter der Hamburger Justizszene sehen in diesem Fall auch einen Konflikt zwischen alter und neuer Wirtschaftselite der Hansestadt. Block, in Hamburg als «Steakkönig» bekannt, genießt in der Geschäftswelt der Stadt noch immer hohes Ansehen. Dabei zeigt der Unternehmer trotz seines Alters erstaunliche Präsenz im Gerichtssaal und verfolgt jedes Detail der Verhandlung mit wachem Blick.
Die Handelskammer Hamburg äußerte sich besorgt über die zunehmende Polarisierung im Prozess. «Für den Wirtschaftsstandort ist ein faires und transparentes Verfahren entscheidend», so Kammerpräses Norbert Aust. Das Gericht hat eine Entscheidung über den Befangenheitsantrag für kommende Woche angekündigt. Die Hamburger schauen gespannt auf den weiteren Verlauf des Verfahrens, das längst mehr als ein gewöhnlicher Wirtschaftsprozess ist.