Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hat entschieden: Der verurteilte Heilbronner Wollhaus-Raser darf in die Türkei abgeschoben werden. Die Kammer sah keine Grundlage, seine Klage gegen die Ausreiseverfügung zu akzeptieren. Das Gericht zeigte sich überzeugt, dass vom 23-Jährigen weiterhin Gefahr ausgeht.
Der Fall hatte im Februar 2023 bundesweit für Entsetzen gesorgt. Der in Heilbronn geborene und aufgewachsene Mann verlor in der Wollhausstraße die Kontrolle über seinen 300 PS starken Sportwagen. In einer Tempo-40-Zone raste er mit etwa 100 Stundenkilometern direkt in das Fahrzeug einer vierköpfigen Familie. Der 42-jährige Vater starb in den Trümmern seines Wagens. Seine Frau erlitt schwerste Verletzungen, die beiden Kinder wurden leicht verletzt.
Das Landgericht verurteilte den Fahrer vor fast genau zwei Jahren zu neun Jahren Jugendstrafe. Die Richter sahen Mord und versuchten Mord in drei Fällen als erwiesen an. Das Mordmerkmal der Heimtücke war erfüllt, weil die Opfer nicht mit dem heranrasenden Wagen rechnen konnten. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verwarf die Revision als offensichtlich unbegründet.
Nach dem rechtskräftigen Urteil veranlasste das Regierungspräsidium Stuttgart die Ausreiseverfügung. Diese gilt als Vorstufe zur tatsächlichen Abschiebung und verpflichtet den Türken, Deutschland zu verlassen. Dagegen klagte der 23-Jährige vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart – ohne Erfolg.
«Die Ausweisung ist rechtmäßig und verletzt den Kläger nicht in seinen Rechten», stellte das Gericht fest. Das Interesse der Allgemeinheit an seiner Ausweisung überwiegt sein persönliches Interesse am Verbleib in Deutschland. Die Richter betonten, der junge Mann sei wiederholt durch erhebliche Verkehrsverstöße aufgefallen.
Besonders schwer wog für das Gericht die Einschätzung der aktuellen Gefährdungslage. «Von ihm geht nach wie vor eine gegenwärtige und schwerwiegende Gefahr aus», heißt es in der Begründung. Der Verurteilte habe die Gründe für seine radikale Rücksichtslosigkeit im Straßenverkehr nicht bewältigt. Diese führte zum Tod eines Menschen und zu schweren Verletzungen seiner Opfer.
Das Gericht zeigte sich auch davon überzeugt, dass sich der 23-Jährige in der Türkei eingliedern kann. Obwohl er in Deutschland geboren und aufgewachsen ist, sehen die Richter ausreichend Anknüpfungspunkte für ein Leben in der Türkei. Die türkische Staatsangehörigkeit ermöglicht rechtlich die Ausweisung.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Berufung wurde zwar nicht zugelassen. Der Kläger kann aber innerhalb eines Monats einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg stellen. Ob er diesen Weg beschreiten wird, ist bisher nicht bekannt.
Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die rechtliche Entwicklung bei illegalen Autorennen. Seit Oktober 2017 sind solche Rennen eine eigenständige Straftat. Schon die Teilnahme kann mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet werden. Strafbar ist auch ein «Rennen gegen sich selbst» – wenn jemand allein mit überhöhter Geschwindigkeit und rücksichtslos fährt.
In den vergangenen Jahren hat es immer wieder Mordanklagen nach Rasereien gegeben. Die Rechtsprechung hat sich verschärft. Gerichte sehen in besonders krassen Fällen das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt an. Die Opfer können sich nicht gegen den heranrasenden Wagen wehren.
Für die Angehörigen des getöteten 42-Jährigen bringt die Gerichtsentscheidung keine Genugtuung. Der Verlust bleibt. Doch die klare Haltung des Gerichts sendet ein Signal: Wer durch extreme Rücksichtslosigkeit im Straßenverkehr Menschen tötet oder verletzt, muss mit schweren Konsequenzen rechnen.
Die Heilbronner Wollhausstraße ist vielen Anwohnern noch immer schmerzhaft in Erinnerung. Nach dem tödlichen Unfall gab es Diskussionen über Geschwindigkeitsbegrenzungen und Verkehrsberuhigung. Der Fall zeigt, wie schnell aus Leichtsinn und Raserei eine Tragödie werden kann.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mit seiner Entscheidung klargestellt: Ausländerrechtliche Konsequenzen wie Ausweisung sind gerechtfertigt, wenn von jemandem weiterhin Gefahr ausgeht. Die Integration in Deutschland und die hier verbrachte Lebenszeit wiegen dann nicht schwerer als das öffentliche Interesse an Sicherheit.