Als ich gestern an einer Landtagssitzung in Wiesbaden teilnahm, war die Atmosphäre spürbar angespannt. Die Opposition wirft der schwarz-roten Landesregierung vor, parlamentarische Anfragen unzureichend zu beantworten. Es geht um den Vorwurf der mangelnden Transparenz – ein Grundpfeiler unserer Demokratie.
Besonders SPD und Grüne beklagen, dass Anfragen teilweise nur oberflächlich beantwortet oder ganz blockiert werden. «Die Landesregierung verweigert dem Parlament sein verfassungsmäßiges Recht auf Information», kritisierte Günter Rudolph, Fraktionsvorsitzender der SPD. Die Opposition sieht darin eine Verletzung ihrer Kontrollrechte. Ich erinnere mich, wie schon frühere Regierungen ähnlicher Kritik ausgesetzt waren. Bei einem Kaffee in der Landtagskantine erzählte mir ein langjähriger Abgeordneter von vergleichbaren Erfahrungen aus den 2000er Jahren. Die Regierung verteidigt sich hingegen damit, dass die Flut von Anfragen kaum zu bewältigen sei und oft detaillierte Recherchen erfordere.
Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, wurden im vergangenen Jahr über 3.500 parlamentarische Anfragen gestellt. Das zeigt die Bedeutung dieses demokratischen Instruments. Die aktuelle Debatte wirft grundsätzliche Fragen auf: Wo endet das Informationsrecht der Opposition, wo beginnt die Arbeitsfähigkeit der Regierung? Eine Balance zu finden, bleibt wohl eine ewige Herausforderung unserer parlamentarischen Demokratie.