Der Streit um den Schutz unserer Privatsphäre nimmt neue Wendungen. Bundesjustizminister Marco Buschmann hat Forderungen nach einem umfassenderen Gesetz gegen heimliche Aufnahmen im intimen Bereich zunächst abgelehnt. Beim Blick auf mein Smartphone frage ich mich: Wie schützen wir uns in einer Welt voller Kameras vor ungewollten Blicken?
Die bisherige Rechtslage erfasst nur die Verbreitung intimer Aufnahmen, nicht aber deren Herstellung. Viele Betroffene stehen ohne echten Schutz da. «Es gibt eine ernsthafte Schutzlücke im Strafrecht», betont die nordrhein-westfälische Justizministerin Benjamin Limbach. Sie fordert eine Gesetzesinitiative, um das «Upskirting» und andere Formen des Voyeurismus unter Strafe zu stellen.
Letzten Sommer beobachtete ich am Badesee, wie ein Mann mit einem Selfie-Stick auffällig nahe an sonnenbadende Frauen heranging. Die Verunsicherung war greifbar. War das harmlos oder übergriffig? Die Grenzen verschwimmen oft.
Buschmann argumentiert vorsichtig: Das Strafrecht sei das «schärfste Schwert des Rechtsstaats» und solle nur bei schwerwiegenden Rechtsverletzungen eingesetzt werden. Er verweist auf bestehende Regelungen im Kunsturhebergesetz.
In einer digitalisierten Gesellschaft brauchen wir zeitgemäße Antworten auf neue Formen der Grenzüberschreitung. Die Debatte zeigt, wie wir als Gemeinschaft noch ringen – zwischen technischen Möglichkeiten und dem Schutz unserer intimsten Momente.