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Nachrichten Lokal > Nachrichten > Köln > Kölner Geschäftsmann Vergewaltigungsvorwurf Gericht
Köln

Kölner Geschäftsmann Vergewaltigungsvorwurf Gericht

Julia Becker
Zuletzt aktualisiert: März 7, 2026 4:29 am
Julia Becker
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Vergewaltigungsprozess Köln

Ein 53-jähriger Geschäftsmann aus Köln steht vor Gericht. Die Anklage wiegt schwer: Er soll einen seiner Mitarbeiter vergewaltigt haben. Der Fall beschäftigt seit Wochen das Landgericht Köln und wirft grundsätzliche Fragen auf. Wie können Arbeitnehmer vor Übergriffen geschützt werden? Was passiert, wenn Machtverhältnisse am Arbeitsplatz missbraucht werden? Und wie geht die Justiz mit solchen sensiblen Fällen um?

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, im März 2023 einen 28-jährigen Mitarbeiter in seiner Wohnung vergewaltigt zu haben. Der betroffene Mann arbeitete zu diesem Zeitpunkt in der Firma des Geschäftsmannes. Nach Angaben der Anklage soll die Tat in der Privatwohnung des Unternehmers stattgefunden haben. Der Beschuldigte bestreitet die Vorwürfe vehement. Seine Verteidigung argumentiert, die sexuellen Handlungen seien einvernehmlich gewesen. Diese unterschiedlichen Darstellungen machen den Prozess zu einem klassischen Aussage-gegen-Aussage-Fall. Solche Verfahren gehören zu den schwierigsten Aufgaben der Strafjustiz.

Das Gericht muss nun klären, was genau in jener Nacht geschah. Für die Kammer geht es um die zentrale Frage: Gab es Einvernehmen oder nicht? Die Beweislage gestaltet sich kompliziert. Es gibt keine unabhängigen Zeugen der eigentlichen Tat. Die Staatsanwaltschaft stützt sich auf die Aussage des mutmaßlichen Opfers. Hinzu kommen Protokolle der Polizei und möglicherweise medizinische Befunde. Die Verteidigung hingegen verweist auf die Darstellung des Angeklagten. Beide Seiten haben im bisherigen Verfahren Gutachter und Sachverständige gehört.

Der Fall steht exemplarisch für ein gesellschaftliches Problem, das in den letzten Jahren verstärkt diskutiert wird. Sexuelle Übergriffe am Arbeitsplatz oder im beruflichen Kontext sind keine Einzelfälle. Experten sprechen von einem Dunkelfeld, das weit größer ist als die offiziell gemeldeten Vorfälle. Viele Betroffene schweigen aus Angst vor beruflichen Konsequenzen. Sie fürchten, ihren Job zu verlieren oder gemobbt zu werden. Besonders problematisch wird es, wenn der Täter gleichzeitig der Arbeitgeber oder Vorgesetzte ist. Das Machtgefälle erschwert es Opfern erheblich, sich zu wehren oder Anzeige zu erstatten.

In Deutschland werden sexuelle Übergriffe seit der Reform des Sexualstrafrechts 2016 konsequenter verfolgt. Das Prinzip «Nein heißt Nein» gilt seitdem auch strafrechtlich. Jede sexuelle Handlung gegen den erkennbaren Willen einer Person ist strafbar. Das Gesetz erfasst ausdrücklich auch Fälle, in denen das Opfer nicht körperlich Widerstand leistet. Auch Schockstarre oder Lähmung durch Angst werden anerkannt. Die Reform war eine wichtige Weiterentwicklung. Sie stärkte die Rechte von Betroffenen erheblich. Trotzdem bleiben Verfahren wie das aktuelle schwierig. Die Beweisführung gestaltet sich oft kompliziert, wenn es keine objektiven Zeugen gibt.

Für den betroffenen Mitarbeiter bedeutet der Prozess eine enorme psychische Belastung. Er muss vor Gericht seine intimsten Erlebnisse schildern. Die Verteidigung wird seine Glaubwürdigkeit hinterfragen. Das gehört zum Verfahren, ist für Opfer sexueller Gewalt aber besonders hart. Psychologen sprechen von einer sekundären Viktimisierung. Gemeint ist eine erneute Traumatisierung durch das Gerichtsverfahren selbst. Um dies zu mildern, haben Gerichte in den letzten Jahren ihre Verfahren angepasst. Opferzeugen können heute psychosoziale Prozessbegleitung in Anspruch nehmen. Diese geschulten Begleiter helfen vor und während der Verhandlung. Sie erklären Abläufe und geben emotionale Unterstützung.

Das Landgericht Köln verhandelt den Fall in nichtöffentlicher Sitzung. Diese Entscheidung soll die Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten schützen. Öffentlichkeit würde die Belastung für den mutmaßlich Betroffenen erhöhen. Gleichzeitig erschwert es die journalistische Berichterstattung. Details zum Tathergang werden deshalb nicht nach außen dringen. Das Gericht gewährt nur allgemeine Informationen zum Verfahrensstand. Diese Praxis ist bei Sexualstraftaten üblich und rechtlich abgesichert.

Experten für Arbeitsrecht betonen die besondere Verantwortung von Arbeitgebern. Sie müssen ein sicheres Arbeitsumfeld schaffen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verpflichtet Unternehmen ausdrücklich dazu. Sie müssen Mitarbeiter vor sexueller Belästigung schützen. Kommt es dennoch zu Übergriffen, drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen. Im Fall eines Unternehmers, der selbst Täter ist, wird es kompliziert. Arbeitsrechtliche Sanktionen greifen hier kaum. Umso wichtiger wird das Strafverfahren. Es ist oft der einzige Weg, Gerechtigkeit herzustellen.

Die Staatsanwaltschaft Köln nimmt solche Fälle sehr ernst. In den letzten Jahren hat sie ihre Kompetenzen in diesem Bereich ausgebaut. Spezialisierte Dezernate kümmern sich um Sexualstraftaten. Die Ermittler arbeiten eng mit Opferschutzorganisationen zusammen. Diese Kooperation soll sicherstellen, dass Betroffene Unterstützung erhalten. Gleichzeitig verbessert sie die Qualität der Ermittlungen. Geschulte Beamte führen Vernehmungen durch. Sie wissen, wie man traumatisierte Menschen befragt, ohne sie zusätzlich zu belasten.

Der Prozess gegen den Kölner Geschäftsmann läuft bereits seit mehreren Wochen. Das Gericht hat zahlreiche Zeugen gehört. Auch Sachverständige wurden hinzugezogen. Ein psychiatrisches Gutachten sollte die Aussagefähigkeit und Glaubhaftigkeit des mutmaßlichen Opfers prüfen. Solche Gutachten sind in Aussage-gegen-Aussage-Fällen Standard. Sie helfen der Kammer, die Glaubwürdigkeit einzuschätzen. Allerdings ersetzen sie nicht die eigene Überzeugungsbildung der Richter. Am Ende entscheidet das Gericht nach dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung.

Die Verteidigung des Angeklagten argumentiert mit Widersprüchen in der Darstellung des Mitarbeiters. Sie verweist auf Nachrichten und Kommunikation nach dem angeblichen Vorfall. Diese sollen belegen, dass die Beziehung einvernehmlich war. Die Staatsanwaltschaft hält dagegen: Auch nach traumatischen Erlebnissen verhalten sich Opfer nicht immer logisch nachvollziehbar. Sie brechen den Kontakt nicht sofort ab. Manche versuchen, die Situation zu normalisieren. Dieses Verhalten ist aus psychologischer Sicht gut dokumentiert. Es spricht nicht automatisch gegen die Glaubwürdigkeit.

Für die Öffentlichkeit bleibt der Fall weitgehend unsichtbar. Die nichtöffentliche Verhandlung verhindert eine breite Diskussion. Dennoch hat er Signalwirkung. Er zeigt, dass auch Mächtige und Wohlhabende vor Gericht zur Verantwortung gezogen werden. Das stärkt das Vertrauen in den Rechtsstaat. Gleichzeitig macht der Fall deutlich, wie schwierig die Aufklärung solcher Taten ist. Die Justiz bewegt sich in einem Spannungsfeld. Sie muss die Rechte des Beschuldigten wahren. Er gilt bis zum Beweis seiner Schuld als unschuldig. Gleichzeitig muss sie das Opfer ernst nehmen und schützen.

Opferschutzorganisationen in Köln berichten von einer steigenden Zahl von Fällen. Mehr Menschen finden den Mut, sexuelle Übergriffe anzuzeigen. Die MeToo-Bewegung hat viel bewirkt. Sie hat das Bewusstsein geschärft und Betroffenen Mut gemacht. In Köln gibt es mehrere Anlaufstellen für Opfer sexueller Gewalt. Der Notruf für vergewaltigte Frauen und Männer bietet Beratung und Unterstützung. Die Beratungsstellen arbeiten unabhängig und vertraulich. Sie helfen bei der Entscheidung, ob Anzeige erstattet werden soll. Sie begleiten durch das Verfahren und vermitteln therapeutische Hilfe.

Auch männliche Opfer sexueller Gewalt haben es besonders schwer. Gesellschaftliche Stereotype erschweren es ihnen, über das Erlebte zu sprechen. Viele Männer schämen sich und schweigen. Sie fürchten, nicht ernst genommen zu werden. Dabei zeigen Studien: Auch Männer werden Opfer sexueller Gewalt. Die Dunkelziffer ist hoch. Beratungsstellen in Köln versuchen, diese Tabus zu brechen. Sie bieten spezielle Angebote für männliche Betroffene. Diese niedrigschwelligen Hilfen sind wichtig. Sie ermöglichen es mehr Menschen, Unterstützung zu suchen.

Der Prozess wirft auch Fragen zur Unternehmenskultur auf. Wie gehen Firmen mit Machtmissbrauch um? Welche Mechanismen gibt es, um Mitarbeiter zu schützen? Große Unternehmen haben oft Compliance-Abteilungen und Beschwerdestellen. Beschäftigte können dort anonym Missstände melden. In kleineren Betrieben fehlen solche Strukturen meist. Hier ist der Schutz schwächer. Wenn der Chef selbst zum Täter wird, gibt es keine internen Kontrollmechanismen. Die Betroffenen sind weitgehend schutzlos. Gewerkschaften und Arbeitnehmerschützer fordern deshalb strengere Regelungen.

Das Betriebsverfassungsgesetz gibt Betriebsräten weitreichende Rechte. Sie sollen die Interessen der Belegschaft vertreten. Dazu gehört auch der Schutz vor sexueller Belästigung. Betriebsräte können Maßnahmen einfordern und Beschwerden nachgehen. In Betrieben ohne Betriebsrat fehlt diese Kontrolle. Arbeitsrechtler empfehlen allen Unternehmen klare Richtlinien. Diese sollten definieren, was sexuelle Belästigung ist. Sie sollten Beschwerdewege aufzeigen und Sanktionen festlegen. Wichtig ist auch eine Präventionskultur. Schulungen können sensibilisieren und Übergriffe verhindern.

Die Bundesregierung hat das Thema auf die Agenda gesetzt. Das Bundesarbeitsministerium arbeitet an Verbesserungen des Arbeitsschutzes. Sexuelle Belästigung soll expliziter als Arbeitsschutzproblem behandelt werden. Arbeitgeber sollen stärker in die Pflicht genommen werden. Konkrete Gesetzesänderungen werden diskutiert. Auch auf europäischer Ebene gibt es Initiativen. Die EU-Kommission plant Richtlinien gegen geschlechtsspezifische Gewalt. Diese würden auch sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz umfassen. Solche Regelungen könnten den Schutz von Beschäftigten deutlich verbessern.

In Köln haben sich mehrere Initiativen dem Thema verschrieben. Die Autonome Frauenberatung bietet Unterstützung für alle Geschlechter. Das Schwule Netzwerk NRW berät speziell queere Menschen. Diese Organisationen sind wichtig für die Gemeinschaft. Sie schaffen Bewusstsein und brechen Tabus. Sie organisieren Informationsveranstaltungen und Schulungen. Dabei arbeiten sie mit Unternehmen, Verwaltung und Bildungseinrichtungen zusammen. Ihr Ziel ist eine Kultur der Achtsamkeit und des Respekts.

Der aktuelle Prozess zeigt, wie wichtig diese Arbeit ist. Er macht deutlich, dass sexuelle Gewalt überall passieren kann. Sie kennt keine sozialen Grenzen. Täter finden sich in allen Gesellschaftsschichten. Das Machtgefälle zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verschärft das Problem. Betroffene stehen vor einem Dilemma. Sie müssen wählen zwischen Job und Gerechtigkeit. Viele entscheiden sich aus wirtschaftlicher Not gegen eine Anzeige. Diese strukturelle Abhängigkeit macht sie verwundbar. Deshalb braucht es starke gesetzliche Schutzmaßnahmen und soziale Sicherheitsnetze.

Das Landgericht Köln wird in den kommenden Wochen sein Urteil sprechen. Die Kammer muss sich eine Überzeugung bilden. Im Strafrecht gilt der Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten». Die Schuld muss zweifelsfrei bewiesen sein. Das ist eine hohe Hürde. Gerade bei Sexualstraftaten führt sie oft zu Freisprüchen. Für Opfer ist das schwer zu ertragen. Sie fühlen sich nicht gehört oder nicht geglaubt. Dabei bedeutet ein Freispruch nicht automatisch, dass die Tat nicht stattfand. Er bedeutet nur, dass die Beweise nicht ausreichten. Dieser Unterschied ist wichtig, wird aber oft nicht verstanden.

Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens bleibt der Fall ein Lehrstück. Er zeigt die Notwendigkeit klarer Strukturen und starker Institutionen. Betroffene brauchen niedrigschwellige Hilfsangebote. Sie brauchen rechtliche Unterstützung und psychosoziale Begleitung. Unternehmen müssen Verantwortung übernehmen. Sie müssen präventiv arbeiten und im Ernstfall konsequent handeln. Die Gesellschaft insgesamt muss sensibel werden. Sie muss Betroffenen Glauben schenken und sie nicht stigmatisieren.

Köln hat in den letzten Jahren Fortschritte gemacht. Die Stadt fördert Opferschutzprojekte und Präventionsarbeit. Die Verwaltung arbeitet mit Beratungsstellen zusammen. Schulen und Jugendeinrichtungen behandeln das Thema im Unterricht. Diese Bemühungen zeigen Wirkung. Mehr Menschen trauen sich, Hilfe zu suchen. Mehr Taten werden angezeigt. Das ist ein positives Zeichen. Es bedeutet nicht, dass Gewalt zunimmt. Es bedeutet, dass sie nicht mehr stillschweigend hingenommen wird.

Der Prozess gegen den Kölner Geschäftsmann wird die Stadt noch eine Weile beschäftigen. Er wirft Fragen auf, die über den Einzelfall hinausgehen. Wie können Machtstrukturen hinterfragt werden? Wie schützen wir vulnerable Menschen? Wie schaffen wir eine Kultur des Respekts und der Gleichberechtigung? Diese Fragen betreffen nicht nur Köln. Sie betreffen die ganze Gesellschaft. Der Fall kann Anstoß sein für Veränderungen. Er kann Diskussionen anstoßen und Bewusstsein schaffen.

Das Urteil wird für beide Seiten weitreichende Folgen haben. Für den Angeklagten steht im Schlimmsten Fall eine mehrjährige Haftstrafe im Raum. Vergewaltigung wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. In besonders schweren Fällen liegt die Mindeststrafe bei zwei Jahren. Eine Verurteilung würde sein Leben grundlegend verändern. Für den mutmaßlich Betroffenen geht es um Anerkennung und Gerechtigkeit. Ein Urteil, das seine Darstellung bestätigt, könnte ein wichtiger Schritt der Verarbeitung sein. Es würde signalisieren: Du wurdest gehört. Dir wurde Unrecht getan. Das kann heilsam sein.

Die Gesellschaft schaut auf solche Fälle. Sie beobachtet, wie die Justiz damit umgeht. Werden Opfer ernst genommen? Wird gründlich ermittelt? Sind die Verfahren fair? Diese Fragen entscheiden über das Vertrauen in den Rechtsstaat. Köln hat eine lange Tradition unabhängiger Justiz. Die Gerichte der Stadt genießen Respekt. Sie arbeiten gründlich und unabhängig. Das ist wichtig für die Gemeinschaft. Es schafft die Grundlage für ein friedliches Zusammenleben.

Der Fall zeigt auch die Bedeutung freier Medien. Journalisten berichten über solche Prozesse. Sie machen sie transparent und nachvollziehbar. Dabei müssen sie sensibel vorgehen. Persönlichkeitsrechte sind zu wahren. Vorverurteilungen sind zu vermeiden. Diese Balance ist eine ständige Herausforderung. Sie ist aber zentral für eine demokratische Gesellschaft. Informierte Bürger können sich eine Meinung bilden. Sie können Missstände erkennen und Veränderungen fordern. Lokale Medien wie diese Zeitung nehmen diese Aufgabe ernst. Sie berichten sachlich und gründlich. Sie respektieren die Rechte aller Beteiligten.

In den kommenden Tagen wird das Landgericht Köln weitere Zeugen hören. Die Beweisaufnahme geht in die Schlussphase. Danach folgen die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Sie werden ihre Sicht der Dinge zusammenfassen. Sie werden dem Gericht Strafmaß oder Freispruch vorschlagen. Das letzte Wort hat die Kammer. Sie wird sich zurückziehen und beraten. Dann wird sie ihr Urteil verkünden. Dieser Moment wird für alle Beteiligten emotional sein. Er markiert das Ende eines langen, belastenden Verfahrens.

Unabhängig vom Urteil bleibt eine Aufgabe: Die Gesellschaft muss weiter an Prävention und Schutz arbeiten. Sexuelle Gewalt darf keinen Platz haben. Nicht am Arbeitsplatz, nicht im privaten Umfeld, nirgendwo. Das erfordert gemeinsame Anstrengungen. Politik muss Rahmenbedingungen schaffen. Unternehmen müssen ihre Verantwortung wahrnehmen. Bildungseinrichtungen müssen aufklären. Jeder Einzelne muss aufmerksam sein und eingreifen. Nur so entsteht eine Kultur der Achtsamkeit und des Respekts. Nur so werden potenzielle Täter abgeschreckt. Nur so finden Betroffene den Mut, sich zu wehren.

Köln hat die Chance, hier voranzugehen. Die Stadt ist vielfältig und weltoffen. Sie hat eine starke Zivilgesellschaft. Viele Organisationen arbeiten bereits am Thema. Diese Kräfte gilt es zu bündeln und zu stärken. Die Stadtverwaltung kann koordinieren und Ressourcen bereitstellen. Unternehmen können Strukturen schaffen. Bürgerinnen und Bürger können sich engagieren. Gemeinsam lässt sich viel erreichen. Der aktuelle Prozess mag ein schmerzlicher Anlass sein. Aber er kann auch Motivation sein. Motivation, nicht wegzuschauen. Motivation, etwas zu verändern.

Das Urteil im Fall des Kölner Geschäftsmannes wird Schlagzeilen machen. Es wird diskutiert werden. Es wird vielleicht nicht alle zufriedenstellen. Das ist bei solchen Fällen normal. Wichtig ist, dass das Verfahren fair und gründlich war. Dass alle Beteiligten gehört wurden. Dass die Entscheidung auf Fakten und Recht beruht. Dann kann man sie akzeptieren, auch wenn man anderer Meinung ist. Das ist das Wesen des Rechtsstaats. Er ersetzt Selbstjustiz durch geordnete Verfahren. Er schützt Schwache und kontrolliert Starke. Er ist nicht perfekt, aber die beste Lösung, die wir haben.

Für alle, die von sexueller Gewalt betroffen sind oder waren, ist diese Botschaft wichtig: Ihr seid nicht allein. Es gibt Hilfe. Es gibt Menschen und Organisationen, die euch unterstützen. In Köln und überall in Deutschland. Der Weg ist schwer, aber er lohnt sich. Schweigen schützt nur die Täter. Reden befreit und schafft Veränderung. Jede Anzeige, jede Aussage, jedes Gerichtsverfahren trägt dazu bei. Es macht deutlich: Gewalt hat Konsequenzen. Opfer werden gehört. Die Gesellschaft steht an ihrer Seite. Das ist die Botschaft, die vom Landgericht Köln ausgehen sollte. Unabhängig davon, wie der Prozess ausgeht.


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Julia ist eine engagierte Reporterin für den Süden Deutschlands mit Schwerpunkt auf München und Stuttgart. Sie schreibt über lokale Kulturveranstaltungen, das wirtschaftliche Stadtleben und Geschichten von Menschen, die ihre Region prägen. Ihre Beiträge zeichnen sich durch Nähe, Empathie und starke persönliche Perspektiven aus.
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