Die Auseinandersetzung zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und dem Bund spitzt sich dramatisch zu. Gestern kündigte der GKV-Spitzenverband erste Klagen gegen die Bundesregierung an. Der Streitpunkt? Milliardenzahlungen für die Gesundheitsversorgung von Bürgergeld-Empfängern, die der Bund aus Kassensicht zu niedrig ansetzt.
«Wir fechten die Festlegung der Bundesregierung zu den Beiträgen für Bürgergeld-Empfänger jetzt juristisch an», erklärte Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands. Die Krankenkassen sehen sich um rund zehn Milliarden Euro geprellt. Ein Betrag, der letztlich alle Beitragszahler belastet.
Die Wurzeln des Konflikts reichen bis ins Jahr 2004 zurück. Damals wurden pauschale Beitragszahlungen für Arbeitslosengeld-Empfänger eingeführt. Diese Pauschalen wurden jedoch nie angemessen angepasst. Während für normal Versicherte durchschnittlich 250 Euro monatlich an die Kassen fließen, zahlt der Bund für Bürgergeld-Bezieher nur etwa 120 Euro.
Bei einer Veranstaltung zur Gesundheitspolitik letzte Woche spürte ich die Frustration der Kassenvertreter. «Warum sollen Arbeitnehmer mit ihren Beiträgen diese Lücke füllen?», fragte ein sichtlich aufgebrachter Kassenmanager aus dem Publikum.
Der Rechtsstreit könnte das ohnehin angespannte Verhältnis zwischen Gesundheitsminister Lauterbach und den Kassen weiter belasten. In Zeiten steigender Gesundheitskosten wird er zur Belastungsprobe für unser Solidarsystem. Die Frage bleibt: Wer trägt am Ende die finanziellen Lasten der Sozialpolitik?