Als ich am Mittwoch die Schlagzeilen durchschaute, stach mir sofort die Nachricht über Friedrich Merz ins Auge. Der CDU-Vorsitzende macht sich für eine bedeutsame Änderung stark: Er fordert ein Bundestagsrecht bei der Wahl von Verfassungsrichtern – ein Thema, das unser demokratisches Gefüge direkt betrifft.
Die geplante Reform soll bereits 2025 umgesetzt werden und würde die Machtverhältnisse bei der Besetzung des höchsten deutschen Gerichts neu justieren. Bisher teilen sich Bundestag und Bundesrat die Auswahl der Richter am Bundesverfassungsgericht. Merz argumentiert für mehr Transparenz im Wahlprozess: «Die Legitimität unserer Verfassungsorgane muss durch nachvollziehbare Verfahren gestärkt werden», erklärte er gegenüber Pressevertretern. Seine Initiative kommt zu einer Zeit, in der das Vertrauen in demokratische Institutionen besonders gefordert ist.
Letzte Woche hatte ich ein Gespräch mit einem befreundeten Juristen, der die Sorge äußerte, dass parteipolitische Interessen zu stark in die Richterauswahl einfließen könnten. «Was für ein Geduldsspiel«, seufzte er beim Kaffee. Die Balance zwischen politischer Repräsentation und richterlicher Unabhängigkeit ist tatsächlich ein Drahtseilakt.
Die Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sieht die Initiative kritisch: «Das Bundesverfassungsgericht lebt von seiner Unabhängigkeit und seinem überparteilichen Ansehen.»
Ob Merz› Vorstoß Früchte trägt, bleibt abzuwarten. Doch die Debatte wirft wichtige Fragen auf: Wie viel Politik verträgt die Justiz? Und wie transparent muss ein demokratisches System sein? Die Antworten werden unsere Verfassungswirklichkeit nachhaltig prägen.