In einem der aufsehenerregendsten Strafverfahren der letzten Jahre beginnt heute am Landgericht München der Prozess gegen einen 25-jährigen Mann, der beschuldigt wird, im vergangenen Sommer absichtlich mit seinem Auto in eine Demonstration gefahren zu sein. Bei dem Vorfall kamen zwei Menschen ums Leben, elf weitere wurden zum Teil schwer verletzt.
Der Vorfall ereignete sich am 17. Juli 2023 auf dem Marienplatz, wo etwa 200 Menschen an einer Kundgebung für Klimagerechtigkeit teilnahmen. Gegen 14:30 Uhr durchbrach der Angeklagte mit seinem schwarzen BMW die Absperrungen und fuhr mit hoher Geschwindigkeit in die Menschenmenge. Augenzeugenberichten zufolge machte er keinerlei Anstalten zu bremsen. Erst als sein Fahrzeug gegen einen Informationsstand prallte, kam es zum Stillstand.
«Es war wie in einem Horrorfilm», erinnert sich Maria Schmidt, die als Teilnehmerin nur knapp dem Tod entging. «Menschen flogen durch die Luft, überall waren Schreie zu hören. Ich kann diese Bilder nicht vergessen.»
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten zweifachen Mord und elffachen versuchten Mord vor. Nach Erkenntnissen der Ermittler handelte er aus Hass auf politisch Andersdenkende. Auf seinem Computer fanden Fahnder zahlreiche rechtsextreme Schriften und ein Manifest, in dem er seine Verachtung für Umweltaktivisten zum Ausdruck brachte.
«Der Beschuldigte hat die Tat über mehrere Wochen akribisch geplant», erklärt Oberstaatsanwältin Claudia Weber. «Er wählte bewusst eine Großveranstaltung, um möglichst viele Menschen zu treffen. Das erfüllt alle Merkmale eines terroristischen Anschlags.»
Zu den Todesopfern zählten ein 34-jähriger Familienvater und eine 22-jährige Studentin. Unter den Verletzten befinden sich Menschen aller Altersgruppen, darunter auch eine 67-jährige Frau, die bis heute im Rollstuhl sitzt. Die psychischen Folgen für alle Betroffenen sind immens. Die Stadt München richtete nach dem Anschlag ein spezielles Traumazentrum ein, das noch immer stark frequentiert wird.
Der Angeklagte wurde unmittelbar nach der Tat festgenommen, als er versuchte, vom Tatort zu flüchten. Polizeibeamte überwältigten ihn nur wenige hundert Meter entfernt. Laut Polizeibericht leistete er erheblichen Widerstand und äußerte dabei weitere Drohungen gegen «Umweltfanatiker».
Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigt dem Mann volle Schuldfähigkeit. «Er wusste genau, was er tat», betont die Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung kündigte an, auf verminderte Schuldfähigkeit zu plädieren und verwies auf die «schwierige Kindheit» ihres Mandanten.
Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter besuchte gestern die Gedenkstätte am Marienplatz und sprach mit Angehörigen der Opfer. «Dieser feige Anschlag hat unsere Stadt ins Herz getroffen. Wir stehen zusammen gegen Hass und Gewalt», sagte er bei seinem Besuch.
Der Prozess wird voraussichtlich großes öffentliches Interesse wecken. Mehr als 60 Journalisten haben sich für die Verhandlung akkreditiert. Das Gericht hat für das Verfahren 22 Verhandlungstage angesetzt. Mit einem Urteil wird nicht vor Oktober gerechnet.
Für viele Münchner ist der Anschlag ein traumatisches Ereignis, das tiefe Spuren hinterlassen hat. «Die Menschen sind vorsichtiger geworden», berichtet Polizeihauptkommissar Werner Merk. «Bei Großveranstaltungen spüren wir deutlich mehr Unsicherheit.»
Demonstrationen auf dem Marienplatz finden inzwischen unter verstärkten Sicherheitsmaßnahmen statt. Die Stadt hat zusätzliche Betonpoller installiert und das Sicherheitskonzept überarbeitet. «Wir dürfen nicht zulassen, dass Terror und Extremismus unsere offene Gesellschaft verändern», betont Kreisverwaltungsreferentin Maria Hoffmann.
Angehörige der Opfer haben eine Bürgerinitiative gegen politisch motivierte Gewalt gegründet. Sie fordern mehr Prävention und Aufklärung in Schulen. «Aus unserer Trauer wollen wir Kraft schöpfen, um andere vor ähnlichen Schicksalen zu bewahren», erklärt Thomas Berg, dessen Bruder bei dem Anschlag getötet wurde.
Der Prozess beginnt heute um 9 Uhr mit der Verlesung der Anklage. Dem Angeklagten droht im Falle einer Verurteilung eine lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung.