Der umstrittene Opernneubau in Düsseldorf sorgt erneut für Schlagzeilen. Das Verwaltungsgericht musste über eine Klage gegen Oberbürgermeister Stephan Keller (CDU) entscheiden. Bei der Abstimmung zum 750-Millionen-Euro-Projekt im Stadtrat soll er gegen seine Neutralitätspflicht verstoßen haben.
Die Richter wiesen die Klage nun zurück. Zwar habe der OB während der Ratssitzung für das Projekt geworben, dies sei aber im Rahmen seiner Funktion als Ratsvorsitzender zulässig gewesen. «Die Grenze zur unzulässigen Einflussnahme wurde nicht überschritten», erklärte ein Gerichtssprecher. Die Kläger hatten argumentiert, Keller hätte seine persönliche Meinung zurückhalten müssen.
Der Opernneubau bleibt trotzdem umstritten. Viele Düsseldorfer zweifeln an der Finanzierbarkeit des Prestigeprojekts. Als langjährige Beobachterin der Kulturszene sehe ich, wie die Debatte die Stadt spaltet. Manche sehen darin eine wichtige Investition, andere fürchten Kürzungen in anderen Bereichen.
Die Gerichtsentscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Kläger können in Berufung gehen. Für die Stadtgesellschaft bleibt die Frage: Braucht Düsseldorf wirklich ein neues Opernhaus zu diesem Preis? Die Antwort wird nicht im Gerichtssaal, sondern im Dialog mit den Bürgern gefunden werden müssen.