In Berlin hat die Staatsanwaltschaft einen 51-jährigen Mann angeklagt, der als mutmaßliches Mitglied der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) gilt. Das Verfahren am Berliner Kammergericht wurde diese Woche eröffnet. Nach Angaben des Generalbundesanwalts soll der Beschuldigte seit 2018 in führenden Positionen für die Organisation tätig gewesen sein.
Der Angeklagte, der aus dem kurdischen Teil der Türkei stammt, soll zuletzt als PKK-Gebietsleiter für Berlin gearbeitet haben. «Die PKK verfolgt das Ziel eines unabhängigen kurdischen Staates durch bewaffneten Kampf und ist in Deutschland seit 1993 verboten», erklärte der Staatsanwalt bei der Verhandlung. In seiner Funktion soll der Mann Spendensammlungen organisiert und Propagandamaterial verteilt haben.
Die Verteidigung weist die Vorwürfe zurück. «Mein Mandant hat sich lediglich für die Rechte der kurdischen Bevölkerung eingesetzt», betonte Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız. Die Beweislage stützt sich hauptsächlich auf Observationsberichte und abgehörte Telefonate. In der kurdischen Gemeinde Berlins löste der Prozess Solidaritätsbekundungen aus. Vor dem Gerichtsgebäude versammelten sich etwa 30 Unterstützer.
Das Verfahren könnte sich über mehrere Monate hinziehen. Bei einer Verurteilung drohen dem Angeklagten bis zu fünf Jahre Haft. Die deutsche Kurdenpolitik bleibt umstritten, während Beobachter fragen, ob die juristische Aufarbeitung der kurdischen Frage ausreichend politische Lösungsansätze berücksichtigt.