Vor dem Münchner Oberlandesgericht stockt ein aufsehenerregender Prozess. Der Angeklagte Taha A.-J. wirft der JVA Augsburg-Gablingen Misshandlungen vor. Der 30-jährige Iraker soll 2015 als IS-Mitglied eine jesidische Mutter und ihre fünfjährige Tochter als Sklavinnen gehalten haben. Etwa 5.000 Jesiden wurden Opfer des IS-Terrors, viele gelten noch heute als vermisst.
Die Verhandlung wurde unterbrochen, nachdem der Angeklagte berichtete, JVA-Beamte hätten ihn geschlagen und sein Essen verunreinigt. «Diese Vorwürfe müssen dringend aufgeklärt werden, bevor wir inhaltlich weitermachen können», erklärte der Vorsitzende Richter Reinhold Baier. Die Staatsanwaltschaft Augsburg prüft nun die Anschuldigungen. Taha A.-J. droht lebenslange Haft wegen Völkermordes, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen.
Die Nebenklagevertreterin Amal Clooney verfolgt den Fall mit internationaler Aufmerksamkeit. Der Prozess gilt als wegweisend für die juristische Aufarbeitung der IS-Verbrechen gegen die jesidische Minderheit. «In Deutschland werden erstmals die systematischen Gräueltaten gegen Jesiden strafrechtlich verfolgt», betont der Münchner Rechtsexperte Dr. Klaus Hoffmann.
Die Verhandlung soll fortgesetzt werden, sobald die Misshandlungsvorwürfe geklärt sind. Für die jesidische Gemeinschaft in München, eine der größten in Deutschland, bedeutet der Prozess mehr als Gerechtigkeit – er ist auch eine späte Anerkennung ihres Leids. Der Fall erinnert uns daran, dass die Wunden des IS-Terrors noch lange nicht verheilt sind.