Article – Die Debatte um Radfahrverbote im Großen Garten erhitzt weiterhin die Gemüter der Dresdner. Seit Jahren gelten strenge Regeln: Radfahren ist nur auf den vier Hauptwegen und dem Rundweg erlaubt. Auf allen anderen Nebenwegen müssen Fahrräder geschoben werden. Nach einer aktuellen Parkordnungszählung wurden an Wochenenden bis zu 3.500 Radfahrer im Park registriert.
«Der Große Garten ist ein Kulturdenkmal und kein Verkehrsweg», betont Parkdirektor Ralf-Norbert Sickert. Die schmalen Nebenwege seien nicht für eine gemeinsame Nutzung von Fußgängern und Radfahrern ausgelegt. Tatsächlich kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen. Besonders an sonnigen Wochenenden, wenn Familien mit Kindern flanieren, rasen einige Radfahrer rücksichtslos durch die Anlage.
Die Verwaltung steht vor einem Dilemma. Einerseits möchte sie den Großen Garten als Erholungsort für alle zugänglich machen. Andererseits muss sie die historische Anlage schützen. Ich beobachte selbst regelmäßig, wie Radfahrer abseits der erlaubten Strecken unterwegs sind. Die Beschilderung ist manchmal nicht eindeutig zu erkennen.
Die Parkordnung wird mittelfristig überarbeitet. Eine vollständige Öffnung aller Wege für Radfahrer ist laut Verwaltung jedoch nicht geplant. Stattdessen setzt man auf mehr Aufklärung und gelegentliche Kontrollen. Die Balance zwischen Verkehrsader und Erholungsort bleibt die große Herausforderung für Dresdens grüne Oase.