Als ich heute Morgen die Nachrichtenlage überfloge, stolperte ich über einen Fall, der exemplarisch für behördliche Kommunikationsprobleme steht. Die untergetauchte Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich wird seit Monaten gesucht. Nun kommt heraus: Behörden in Sachsen-Anhalt sollen von ihren Fluchtplänen gewusst haben.
Die 31-jährige Liebich gilt als führende Figur der rechtsextremen Szene. Seit April wird sie mit Haftbefehl gesucht, nachdem sie ihre Haftstrafe nicht angetreten hatte. Bemerkenswert ist, dass Sicherheitsbehörden offenbar frühzeitig Hinweise auf ihre geplante Flucht erhielten. Diese Information wurde jedoch nicht an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet. «Es ist ein gravierendes Versäumnis, wenn solche entscheidenden Informationen im Behördenapparat versickern», erklärt mir ein Experte für Sicherheitspolitik.
Besonders brisant: Liebich hatte wegen Volksverhetzung und Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen eine neunmonatige Haftstrafe erhalten. Als ich vor zwei Jahren eine Reportage über rechtsextreme Netzwerke recherchierte, fiel ihr Name bereits mehrfach. Sie bewegte sich selbstbewusst in einer Szene, die Behörden zunehmend Sorgen bereitet.
Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Herausforderungen in der Bekämpfung des Rechtsextremismus. Wenn selbst bekannte Personen der Szene untertauchen können, obwohl Warnzeichen vorlagen, müssen wir uns fragen: Reicht unser Instrumentarium aus? Die Antwort liegt vermutlich weniger in neuen Gesetzen als in funktionierender behördlicher Zusammenarbeit.