Der frische Wind im hessischen Schiedswesen ist nicht zu überhören. Mit einer bemerkenswerten Reform senkt das Land die Altersgrenze für Schiedsleute von 30 auf 25 Jahre. Als ich gestern durch das Frankfurter Nordend spazierte, beobachtete ich ein junges Paar beim hitzigen Streit über eine Grundstücksgrenze.
Genau solche Konflikte landen vor Schiedsleuten, bevor sie Gerichte überfluten. Jährlich werden etwa 2.700 Schiedsverfahren in Hessen durchgeführt. Die meisten enden mit einer Einigung. «Wir brauchen dringend Nachwuchs, der neue Perspektiven und Lebensrealitäten einbringt», erklärt Justizminister Christian Heinz. Seine Worte unterstreichen den Generationenwechsel, den die Reform anstoßen soll.
Vor einigen Monaten durfte ich einer Schiedsverhandlung beiwohnen. Die ruhige Art des Schiedsmanns beeindruckte mich. Er navigierte geschickt durch emotionale Klippen und fand Gemeinsamkeiten, wo vorher nur Trennendes existierte. Neben der Alterssenkung lockert die Reform auch die Residenzpflicht. Schiedsleute müssen künftig nicht mehr im selben Bezirk wohnen, sondern nur noch in der gleichen Kommune.
Die aktuell rund 900 Schiedsleute in Hessen bekommen somit bald Verstärkung. Dabei geht es um mehr als Streitschlichtung – es geht um gesellschaftlichen Kitt. In Zeiten zunehmender Polarisierung brauchen wir Menschen, die Brücken bauen können. Vielleicht ist gerade die Mischung aus jungen und erfahrenen Vermittlern der Schlüssel zum sozialen Frieden im Kleinen.