Die Bilder des Stadtfests haben sich tief in unser kollektives Gedächtnis eingebrannt. Drei Monate nach der schrecklichen Messerattacke von Solingen kommt nun Bewegung in die juristische Aufarbeitung. Der mutmaßliche Täter Issa al H. (26) gilt laut psychiatrischem Gutachten als voll schuldfähig, wie verschiedene Medien übereinstimmend berichten.
Als ich letzte Woche durch Solingen ging, spürte ich die Nachwirkungen noch immer. «Die Stadt hat sich verändert», erzählte mir eine Anwohnerin mit leiser Stimme. «Wir versuchen weiterzuleben, aber die Unbefangenheit ist weg.» Die drei Todesopfer und acht Verletzten sind nicht vergessen. Der aus Syrien stammende Tatverdächtige sitzt in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm Mord, versuchten Mord und Mitgliedschaft in der Terrororganisation IS vor.
Besonders brisant: Der Mann hätte laut Behördenangaben bereits 2023 abgeschoben werden sollen. Experten für Terrorismusbekämpfung wie Peter Neumann vom King’s College London betonen: «Solche Einzeltäter stellen eine besondere Herausforderung dar. Sie fallen oft durch die Maschen klassischer Präventionsarbeit.»
Die juristischen Details rücken nun in den Vordergrund. Die vollständige Schuldfähigkeit bedeutet: Der Prozess könnte ohne mildernde Umstände stattfinden. Für die Betroffenen ein wichtiges Signal. Doch kein Urteil kann den Verlust ungeschehen machen. Solingen trägt diese Narbe mit sich – wie leider zu viele Orte in unserer Zeit.