In Hamburg haben nun spezialisierte Kammern am Landgericht ihre Arbeit aufgenommen, die sich ausschließlich mit Sexualverbrechen wie Vergewaltigung und schweren Missbrauchsfällen befassen. Diese Neuerung soll dazu beitragen, dass Opfer von sexualisierter Gewalt sensibler behandelt und Verfahren effizienter geführt werden.
«Die Einrichtung dieser Spezialkammern ist ein wichtiger Schritt für mehr Opferschutz in unserem Justizsystem», erklärt Anna Weber, Sprecherin des Landgerichts Hamburg. «Richterinnen und Richter können sich jetzt vollständig auf diese komplexen und emotional belastenden Fälle konzentrieren.»
Die beiden neu eingerichteten Kammern werden von erfahrenen Vorsitzenden Richterinnen geleitet. Das Besondere: Alle beteiligten Juristen haben spezielle Schulungen absolviert, um besser auf die Bedürfnisse traumatisierter Zeuginnen und Zeugen eingehen zu können.
Hamburg folgt damit dem Beispiel anderer Bundesländer wie Berlin und Niedersachsen, die bereits ähnliche Strukturen geschaffen haben. Hintergrund ist die Erkenntnis, dass Sexualstrafverfahren besondere Herausforderungen mit sich bringen – sowohl für die Justiz als auch für die Betroffenen.
Nach Angaben des Hamburger Senats wurden im vergangenen Jahr rund 120 Verfahren wegen schwerer Sexualdelikte am Landgericht verhandelt. Häufig ziehen sich diese Prozesse über viele Monate hin, was für die Opfer eine zusätzliche Belastung darstellt.
«Für traumatisierte Menschen ist es unglaublich schwer, vor Gericht über das Erlebte zu sprechen», betont Maria Schulz von der Beratungsstelle für Gewaltopfer in Hamburg. «Wenn sie dann auf Richter treffen, die speziell geschult sind und wissen, wie sie einfühlsam mit der Situation umgehen können, ist das eine enorme Erleichterung.»
Die Spezialkammern sollen nicht nur die Belastung für die Opfer verringern, sondern auch zu besseren Ermittlungsergebnissen führen. Durch die Konzentration von Fachwissen können Beweise sachkundiger bewertet und Vernehmungen zielgerichteter durchgeführt werden.
Im Rahmen der Spezialisierung wurden auch die Gerichtssäle angepasst. Es gibt nun separate Wartebereiche, damit Opfer und Angeklagte sich vor der Verhandlung nicht begegnen müssen. Zudem wurden technische Vorrichtungen installiert, die bei Bedarf eine Aussage per Video ermöglichen, ohne dass die betroffene Person dem mutmaßlichen Täter direkt gegenübersitzen muss.
«Diese baulichen Maßnahmen mögen klein erscheinen, aber sie machen einen großen Unterschied«, erläutert Richterin Petra Hoffmann, die eine der neuen Kammern leitet. «Wir wollen erreichen, dass die gerichtliche Aufarbeitung nicht zu einer zweiten Traumatisierung führt.»
Neben der strukturellen Veränderung gibt es auch eine personelle Aufstockung. Die Spezialkammern sind mit zusätzlichen Stellen ausgestattet worden, um die Verfahren zügiger abschließen zu können. Damit soll verhindert werden, dass Betroffene monatelang auf einen Prozesstermin warten müssen.
Die Hamburger Justizsenatorin betont, dass dies erst der Anfang einer umfassenderen Reform sei: «Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Strafverfolgung bei Sexualdelikten zu verbessern. Die Spezialkammern sind ein wichtiger Baustein, aber wir müssen auch bei Polizei und Staatsanwaltschaft weiter ansetzen.»
Opferverbände begrüßen die Einrichtung der Spezialkammern, weisen jedoch darauf hin, dass noch mehr getan werden müsse. So sei es wichtig, dass auch außerhalb des Gerichtssaals ausreichend Unterstützung für Betroffene zur Verfügung stehe, etwa in Form von psychologischer Betreuung und Prozessbegleitung.
Erste Erfahrungsberichte aus anderen Bundesländern zeigen, dass spezialisierte Kammern positive Auswirkungen haben können. In Berlin, wo solche Strukturen bereits seit längerem existieren, berichten Opferanwälte von deutlich sensibleren Verfahrensabläufen.
Ob sich die Erwartungen in Hamburg erfüllen, wird sich in den kommenden Monaten zeigen. Die ersten Verfahren haben bereits begonnen, und die Justiz hofft auf Erkenntnisse, die zu weiteren Verbesserungen führen können.