Die Stille im Frankfurter Oberlandesgericht wich gestern einem Raunen, als das historische Urteil verkündet wurde. Der syrische Arzt Alaa M. muss für lebenslang hinter Gitter – schuldig der Folter und des Mordes in syrischen Militärkrankenhäusern. Ein Präzedenzfall für die deutsche Justiz, die erstmals Kriegsverbrechen eines Assad-Regimemitglieds ahndet.
Zwischen 2011 und 2012 misshandelte der heute 38-Jährige Gefangene systematisch. «Die Beweislage war erdrückend», erklärte der Vorsitzende Richter Jürgen Bonk. Besonders erschütternd: Als Arzt missbrauchte M. sein medizinisches Wissen, um maximale Schmerzen zuzufügen. Überlebende schilderten grausame Details – Verbrennungen an intimen Körperstellen, Schläge auf frische Operationswunden. «Die Opfer sind bis heute traumatisiert», berichtet Wasim Mukdad, einer der Nebenkläger.
Die Verteidigung kündigte Revision an. Doch für viele Exil-Syrer in Frankfurt bedeutet das Urteil einen wichtigen Schritt. Vor dem Gerichtsgebäude versammelten sich zahlreiche Menschen mit Plakaten. «Endlich ein Funken Gerechtigkeit», flüsterte eine ältere Frau, deren Tränen mehr sagten als Worte. Das Weltrechtsprinzip macht’s möglich: Deutsche Gerichte können Verbrechen gegen die Menschlichkeit verfolgen – unabhängig vom Tatort. Weitere Prozesse gegen Assad-Schergen werden folgen.