Gestern fiel ein wegweisendes Urteil in Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht wies die Beschwerde jemenitischer Kläger ab, die Deutschland eine Mitverantwortung für US-Drohnenangriffe zuschrieben. Bei einem dieser Angriffe im Jahr 2012 verloren zwei ihrer Angehörigen das Leben. Im Zentrum der Klage: die Luftwaffenbasis Ramstein in Rheinland-Pfalz.
Die Richter urteilten einstimmig, dass die Bundesregierung bereits ausreichende Maßnahmen ergriffen habe. «Die Bundesregierung hat ihrer Schutzpflicht genügt», erklärte der Vorsitzende Richter Stephan Harbarth während der Urteilsverkündung. Die USA hätten zugesichert, von deutschem Boden aus keine völkerrechtswidrigen Aktivitäten durchzuführen.
Ich erinnere mich an meinen Besuch in Ramstein vor drei Jahren. Damals war die Debatte über die Rolle der Basis im US-Drohnenprogramm gerade aufgeflammt. Ein Anwohner sagte mir: «Wir leben mit dieser Basis seit Jahrzehnten, aber was genau dort passiert, wissen wir oft nicht.»
Die Frage nach der Mitverantwortung für militärische Operationen auf fremdem Territorium bleibt komplex. Über Ramstein werden Daten für Drohneneinsätze übermittelt, doch die Bundesregierung hat laut Gericht ihre Überwachungspflichten erfüllt. Die Entscheidung zeigt die Grauzonen zwischen Bündnistreue und völkerrechtlicher Verantwortung auf.
Diese Abwägung zwischen Sicherheitsinteressen und Menschenrechtsschutz wird uns als Gesellschaft weiter beschäftigen. Das Urteil mag rechtlich eindeutig sein – moralisch gibt es darauf verschiedene Antworten.